an. Vor allem bitten sie um strenge Einhaltung der Beschau und um Konfiskation der nicht probehaltigen Stücke. Auch der alte Gegensatz zwischen den Zunftgenossen und den hof befreiten Goldschmieden kam wieder zu Tage, denen nach Wunsch der ersteren das Verkaufsrecht entzogen werden sollte. Diesem Wunsch wurde nicht willfahrt. Noch 1612 verbesserte König Matthias als Erzherzog von Österreich die Zunftordnung, welche von Ferdinand II. (1621) und von Ferdinand III. (1639) bestätigt, von Leopold I. (1666) neuerlich erweitert wurde, durch die Be- stimmung, daß das gezeichnete Silber 14lötig sein müsse. Karl VI. erließ im Jahre 1716 neue Verordnungen in Be- zug auf die Offenhaltung der Läden und gegen die „Störer, Frötter und Winckelarbeiter". Auch die Gesellenordnung wurde verbessert. Die weiteren Ordnungen des XVIII. Jahrhunderts mit den Listen sämtlicher Meister vom Anfang des XVIII. Jahrhunderts bis zum Jahre 1850 sowie Auszüge aus einer Reihe hochwich- tiger Urkunden der Wiener Genossenschaft habe ich im VII. Bande von „Kunst und Kunsthandwerk" veröffentlicht und verweise darauf. List hat auf die ältesten Arbeiten der Wiener Gold- schmiede aufmerksam gemacht; es sind mehrere Tafeln zum Verduner Altaraufsatz von Klosterneuburg, welche Propst Stefan von Siemdorf in Wien hat herstellen lassen. 1324 berichtet die Klosterneuburger Chronik: „Er schuef, dass man die schön taffel gen Wien fuert under die goldschmit, die vemeuerten sie wieder mit Goldt." List hat mit Recht darauf hingewiesen, daß der Ausdruck „under die Gold- Ausstellung _ _ _ _ alter Goldschmiede- schmit" als Bezeichnung einer bereits vorhandenen Ver- arbeiten im k_ k. Östmmhb einigung der Goldschmiede anzusehen sei, was von großer mm, Musgun], Wichtigkeit ist, da der erste „brieff der Goldsmid", wie wir 113"", Sißbenbü" sahen, erst aus dem Jahre 1366 datiert. Auch die Patene gisch, XVLJahrhun- , . _ d", (Kü N,_ w) des genannten Propstes ist Wiener Arbeit, ebenso das be- rühmte Klosterneuburger Ciborium mit Emails, welches früher für italienische Arbeit gehalten wurde. Jüngst hat Otto von Falke über diesen Gegenstand sowie über eine Reihe verwandter Objekte (sechsseitiges Ciborium der ehemals Freiherr Albert von Oppenheimschen Sammlung in Cöln, jetzt im Besitz von Pierpont Morgan; ein im XV. Jahrhundert neu montiertes und aus der Sammlung von Sallet stammendes Ciborium und Vortragskreuz des Cölner Museums; Reliquienkästchen des Kestner-Museums zu Hannover, früher in der Sammlung Habich in Cassel; Almosenbüchse im Louvre, aus der Samm- lung Sauvageot; Reliquiar des bairischen Nationalmuseums in München; Vortragskreuz der Sammlung Schnütgen in Cöln und Kreuz in Frauen-