Zwangsexpropriation von Grundstücken zwecks Ausführung von staatlich anerkannten Wohlfahrtseinrichtungen erträgliche Bodenpreise schafft. Es wurde zuvor bereits bemerkt, daß bei der Anlage von Port Sunlight für den Acre 230 Pfund, bei der Erwerbung von Primrose Hill aber schon IOOO Pfund für das nämliche Flächenausmaß bezahlt wurden. Und noch ist dies der End- punkt der Preiserhöhung nicht, die, zusammengenommen mit den Baukosten, schließlich zu Resultaten führen muß, welche die Fortführung solcher Unternehmungen direkt unmöglich machen, mag sie nun von Einzelpersonen oder von Korporationen angestrebt werden. Schließlich muß doch das Wort Zschokkes: „Unsere Menschheitsrechte haben wir nicht für den Staat, sondern der Staat ist erschaffen für sie" zum Rechte kommen. Speziell im vorliegen- den Falle sind keinerlei Garantien vorhanden dafür, daß Mr. Levers hochherzige Art des „Prosperity Sharing" für immer bestehen bleibe. Die Frage der weiteren Ausbildung solcher Arbeiterdörfer wird immer und überall zunächst von rechnerischen Faktoren abhängig sein, zumal dann, wenn sich die Fortführung der ganzen Angelegenheit zu einer vorzugsweise kommunalen auswächst. Auf diesem Wege allein ist eine Anbahnung zur Lösung der ganzen Arbeiterwohnungsfrage zu erwarten. Auch in Port Sunlight ist an einer Ausbildung von zwei Haustypen fest- gehalten worden, dem einfachen Cottage (Abb. n), Mietpreis pro Woche samt Garten 3 Schilling bis 4 Schilling 6 Pence, und dem Parlour-Cottage (Abb. I4), Mietpreis pro Woche 6 Schilling bis 6 Schilling 6 Pence; vereinzelte Häuser machen bezüglich der Raumzahl eine Ausnahme, sie wurden als Wohnungen für den Arzt, den Geistlichen und die höheren Angestellten der Leverschen Werke erbaut und fallen also nicht unter die Kategorie der Arbeiter- wohnungen. Bei der einfacheren Klasse der Cottage enthält das nicht unterkellerte, gegen Bodenfeuchtigkeit aber hinlänglich durch Isolierschichten gesicherte, eine Stufe über dem Terrain liegende Erdgeschoß einen größeren Koch-Wohnraum von mindestens 15x18 englischen Fuß (4,6 x 5,5 Meter), Scullery (Abwaschküche) mit Waschkessel und Ausguß, Badezimmer mit Warmwasserzuleitung von der Scullery her, Speisekammer und kleines Entree vor der Treppe. Kohlenraum, Werkzeugkatnmer und Abort sind ent- weder ganz vom Hause getrennt an der I-Iofmauer an- oder, wenn im Hause befindlich, so eingebaut, daß keinerlei Gasentwicklung im Klosett (Anschluß an Kanalisation wurde schon bei Anlage der Niederlassung, unterschiedlich zu mancher stolzen kontinentalen „Villenkol0nie" vorgesehen") entstehen kann. Das im Dachstuhl eingebaute Obergeschoß hat drei heizbare, gut ventilierbare Schlafzimmer. Abbildungen x3 und 15 geben den Schnitt eines Cottage und eines Parlour-Cottage, aus denen die vollständig ausreichenden " Gerade in diesen hygienisch außerordentlich wichtigen Dingen zeigen sich die Schwächen umfang- reicher, neuer baulicher Anlagen. Bei sämtlichen „Villenkolonierw an Münchens Peripherie spielt die „Grube" noch immer ihre alte Rolle. Das sind ja für so viele Architekten „kleinliche Nehensachen", wenn nur die Häuser ordentlich Figur machen. Die Behörden aber, die hierauf bei Bau-Erlaubniserteilungen offenbar nicht den nötigen Wert legen. zeigen lediglich, wie rilckstindig man im allgemeinen ist, als ab nicht derlei ständige, ihren widerwärtigen Einiiuß bemerkbar machende Einrichtungen, wie Gruben oder gar Versitzgruben, mindestens ebensosehr ins Gewicht fallen als Vorkehrungen gegen Feuersgefahr und so weiter.