über Wels bis zur Donau und dann nach Linz oder über Krems nach Wien. Die Meister, welche in solcher Weise ihre Waren absetzten, nannte man „Wasser- hafner" und je nach der Farbe ihrer Erzeug- nisse auch „Weiß-, Blau-, Grün- oder Bunt- hafner". Nach Linz fuhren sie gewöhnlich zu Ostern, nach Krems auf den Simoni-Markt und nach Wien zu Johanni. Für diesen Ver- kauf auf den verschiedenen Jahrmärkten galten besondere Bestimmungen, die den Schutz der dort ansässigen Geschäftsleute bezweckten und so den freien Handel im gewissen Sinne einschränkten. So verfügte die Welser Hafnerordnung vom Jahre 1584, daß die Gmundener Hafner nur während des Jahrmarkts, so lange die Freiung währte, in Wels feilhalten durften. Was sie in dieser - Zeit nicht verkaufen konnten, mußte stracks Rmde Ffasch" m" ?i"""h'a"b""e" von dannen geführt und durfte keinesfalls zu Schmß 11),: SJÄZ"QZEQ,",ZLZZ;Z'" "so" Wels eingelagert werden. Auch sollten die Verkaufshütten der Gmundener I-Iafner, für deren Aufrichtung sie den „gewöhnlichen Lösepfenning" bezahlten, nicht vor denen der Welser, sondern nach denselben aufgestellt werden. Diese Bestimmungen wurden durch eine {614 errichtete „absonderliche Hafnerordnung" dahin abgeändert, daß die Gmundener I-Iafner von nun ab das- jenige Geschirr, was sie auf dem Welser Markte nicht anbringen konnten, durch 8 bis I4 Tage danach dort einsetzen durften. Dagegen sollte keiner von ihnen bei sonstiger Strafe, „mehr denn ein Fuder Höfen- geschirr" in Zukunft auf den Markt bringen. III. WERKSTÄTTEN UND MEISTER. Gmunden zählte im Jahre x594 sieben Meister, die sich 1625 auf vier, 1747 auf drei reduzierten. Die Besitzerreihe auf den einzelnen Hafnerhäusern ist folgende: 1. I-Iafnerhausffarrhofgasse28, Teller mit Blaumalerei. Nach x75o. Im Besitz des Verfassers früher Spitalviertel, Pfarrgasse 84.