559 DIE HOLZMÖBEL DER SAMMLUNG FIGDOR WIEN (II) 50- VON H. STEGMANN-NURNBERG EN Betten und Wiegen schließen sich von den Ruhe- möbeln die Bänke ihrer Bestimmung nach un- mittelbar an. Denn die Bank unterscheidet sich vorn Bett und damit auch von seinem Diminu- 'tivum, der Wiege, nur dadurch, daß sie dem Menschen nichtnur zum Liegen sondern auch zum Sitzen dienlich ist. Bank und Stuhl - diesen letzteren Ausdruck auf alle für eine Person be- stimmten Sitzgeräte bezogen - stehen in an- nähernd gleichem Verhältnis, wie Schrank und Truhe. Wie der Schrank, ist auch die Bank in der Mehrzahl der Fälle ein mit dem Wohnraum in festem Gefüge stehendes Hausgerät, von der Steinbank vor und im Hause, zum Beispiel den Fenster- nischenbänken aus alten Zeiten, bis auf die an den Wänden oder um den Ofen herumlaufende Holzbank des Bürgers und Bauern. Indessen steht die Häufigkeit der Verwendung der Bänke als eingebautes und freistehendes Möbel seit frühester Zeit in umgekehrtem Verhältnis zu ihrer formalen, kunstgewerblichen Bedeutung. Nimmt man die Kirchenbank, die allerdings im Chorgestühl des späten Mittelalters und der Renaissance eine sehr hochstehende künstlerische Durchbildung erfuhr, aus, so ist die eigentliche Bank wohl das in den uns überkommenen Denkmälern, wie in den literarischen und bildlichen Quellen dürftigste Möbel, bis Spätbarock und Rokoko ihr neues Leben, neue Formen in den sofaartigen Bildungen verleihen. Abb..54. Tiroler Truhenbank mit Klapplehne, urn x5oo. Höhe o,8r, Breite 1,58 Meter 73