teidiger; der Täter zu Füßen der Gerech- tigkeit, das Haupt in ihrem Schoß bergend und von ihr mit ho- heitsvoller Gebärde beschirmt (Abb. 26). Diese Auffassung der Gerechtigkeit als Mitt- lerin zwischen Täter und Beschädigten, als Hort des Schuldigen vor ungeregelten Aus- brüchen privaten Ra- chetriebes, entsprang zu tiefst aus dem rei- nen goldenen Herzen des Künstlers, aus seinen sozialen und ethischen Anschau- ungen; aber sie ist dem landläufigen Denken, insbesondere der Auffassung des Publikums, das einen Schwurgerichtssaal zu füllen pflegt, so sehr entgegengesetzt, daß man die Beden- ken wohl begreift, welche die oberste Justizbehörde bewo- gen haben, auf die Ausführung des Bil- des, etwa durch einen Schüler Grolls, zu verzichten. Indessen ist wenigstens die mit großer Sorgfalt durch- gearbeitete Farben- skizze, eine der schön- sten, wohl abgewogen- sten Kompositionen des Meisters, in Staats- Abb. 25. Deckenbild in einem Wiener Palais (nach der Farbenskizze)