besitz überge- gangen. - Esist selbstverständ- lich, daß Grolls Lehrtätigkeit an der Kunstgewer- beschule als Leh- rer des Aktzeich- nens, wie sie auf die Sicherheitund Reinheit seiner eigenen Form- gebung den größ- ten Einfluß aus- übte, so auch auf die Schüler von wohltätig- ster Wirkung war. Diese Wir- kung mußte sich doppelt fühlbar machen, als nach der Mitte der neunziger Jahre der Impressionis- _ _ _ mus auch an die Abb. 26. Entwurf zu einem Fresko für den justizpalast in Salzburg (Ölslnzze im __ Besitz des k. k. Österreichischen Museums) Stellen des kunst" lerischen Unter- richtes vordrang, wo er der Natur der Sache nach nur verwildernd und auf- lösend wirken konnte. Es war der Grundsatz, an welchem Groll, trotz viel- facher Anfeindungen und stiller Gegenwirkungen auch von Seiten der Schüler, unentwegt festhielt, daß eine bleibende, wirklich bedeutende und dauerhafte künstlerische Impression nur aus einer vollkommen verstandenen und beherrschten Form erwachsen könne und daß jedenfalls der Anfänger erst die Form und ihre innere Gesetzmäßigkeit genau kennen lernen müsse, ehe man ihm erlauben dürfe, sich mit der bloßen Erscheinung zu begnügen; zum mindesten beim Aktzeichnen, welches ja eben die feste anatomisch- optische Grundlage für alle spätere rein malerische Behandlung geben soll. Wenn sich Groll auf diese Weise auch die Achtung solcher Kollegen und Kunstgenossen erzwang, die in einem andern künstlerischen Lager standen, und viele ernst strebende jünger moderner Malerschulen nach manchen Umwegen zu sich zurückführte, so gehörte er doch selbst keineswegs zu denjenigen, welche an den Erfolgen und Bestrebungen der modernen Kunst- richtung nur mit feindlicher Ablehnung vorübergehen. Gerne erkannte er an,