41'} Ein gemeinsames Zeichen war wohl vor- handen, der Adler vom Jahre 1836, den ja beide Teile, die Reichsratslän- der und Ungarn bis 1867 gemeinschaftlich geführt hatten und man hätte, wäre er als gemeinschaft- liches Zeichen weiter be- nutzt worden, jetzt nur so wie für die ungari- schen Länder auch für die Reichsratsländer eine neue Wappenkomposi- tion zu schaffen gehabt. Diese einfache, mit gerin- gen Kosten verbundene Lösung wurde leider 1867 versäumt und alles schön beim alten ge- lassen. Später war es natürlich zu spät, weil Ungarn sich immer mehr und mehr von den dort tonangebenden Faktoren in eine gegensätzliche Stimmung gegen die Reichs- ratsländer hineinreden ließ. Es wurden zu wiederholtenmalen Versuche gemacht, diese heraldische Frage zu lösen, aber nachdem von seiten Ungarns stets der Justamentstandpunkt eingenommen wird, dürfte noch viel Wasser die Donau hinabiiießen, bis endlich ein gemeinsames, beide Parteien befriedigendes heraldisches Staatsernblem zustande kommt. Der Doppeladler vom Jahre 1836 mit der Kaiserkrone als Zeichen des Imperiums, belegt mit einem königlich gekrönten Wappenschild der Reichs- ratsländer und einem der ungarischen Länder mit der Stephanskrone, in der Mitte ein kleines Schildchen mit dem genealogischen Wappenbild der ge- meinsamen Dynastie, hätte meiner allerdings unmaßgeblichen Meinung nach den staatsrechtlichen Verhältnissen der beiden Reichshälften am besten entsprochen. Als kleines Wappen hätte das kleine Wappen von 1836 dann ruhig weiter dienen können, nur wären dann die Reichsratsländer gezwungen gewesen, sich aus ihrem größeren Wappenbild auf der Brust des gemein- samen Adlers ein kleines Wappen herauszureduzierenx. Diese Lösung wäre "' Es hätte, wenn man den Doppeladler als Zeichen des Imperiums beibehalten würde, noch eine ein- fachere Lösung der Frage gegeben, ohne irgend eine Neubildung für das gemeinsame Wappen vornehmen zu müssen. Setzt man im mittleren Wappen rechts die, die Reichsratsländergruppen vertretenden Wappenschilde von Österreich, Böhmen, Galizien, Steiermark und Tirol, links die von Ungarn, Kroatien, Slavonien, Sieben- Abb. 18