kommet, unsere ganzwillige Dienste nach Standes gebühr zuvor, verkhunden und bekhennen hirmit, dass untengesezten dato vor uns eingangs berührten Maistern der bürgerlichen Züngiesser bei? offener Lade erschinen ist N: N2, das er wegen AbP-"ßmarke d" seines erlehrneten Züngiesser-Hand- MeistersJakobLehrl . ,_ . . aus dem 12m U55 werckhs hinfuro zu treiben und seiner Be- queniblichkeit nach sich zu niederlassen ssgikjrxvr-nelirlirllgßaniiigä entschlossen, und uns gebührend ersuchet, ihme eine Mamas aus dem mm schrüftliche Kundtschaft wegen seines ehrlich erlehrnten uss Handwercks zu ertheillen, weillen wür dann ihm solches nicht abschlagen können, sondern vielmehr bezeugen müssen, dass Vorzeiger dieses der N: N: anno eintausend sibenhundert und zwej? und zwainzig den fünfzechenden Monathstag Novembris für uns ge- bührlich auf vier Jahr lang aufgedinget worden und das Züngiesserhandt- werck bei? seinen Lehr-Herrn N: N: als unseren Mitburger alhier recht und redlich ganze vier Jahr unzertrennet nach- einander erlehmet, sich auch währender Lehr-Jahren gegen den ganzen Handtwerck sowol auch maniglichen dieses orths anders nicht denn gehorsamblich, christlich, threji, erbahr, fieissig erzeiget und verhalten, wie solches eines ehrliebenden Lehr-Jungen ge- zimmet und gebühret; ist auch nach voll- ständiger unverrückter Endigung seiner Lehr den . . , . . . . Monathstag des anno . . . . . . . Jahrs in gegenwarth eines ganzen ehrsamb zusammengeforderten Handwercks vor offner Laad widerumb ledig und los gezählet wor- den; diesem allen nach nun ist an einen Jeden der gebühr nach unser respective dienstliches Ersuchen, sonderlich an alle und iede Ge- schworne, Älteste und I-Iandtwercks-Maister des löblichen Handtwercks der burgerlichen Zünngiesser, welche mit dieser Schrüfft er- suchet werden, unser Heissiges Bitten, sie wollen mehr besagten N: N: Ihnen nicht allein günstig befohlen sein lassen, sonderen auch diesen unsern warhafften gezeugnuss vollen Glauben zustöllen, ihme in Ihrer Zunft willig annehmen auch sonsten allen guten und geneigten Willen erweisen, welches er mit Abb. 29. Sechsseitige Schraubendasche _ _ _ mit der Figur des Rüepai (des ständigen schuldigster Danckbeiiissenheit erkennen wird, Begleiters des Hanswurstes). Um 1750 au!