400 Abb. 4. Avers des Milnzsiegels Leopold VI. (1205) Zeit goldene Kreuze auf weißem Grund bekannt, die später weiß auf rot getragen worden sind, siehe die „Reimchronik" des Ottokar I-Iorneck (1- 1320): „daz velt in röter varbe, darinne was en mitten ein wizez kriuz gesniten". Diese ersten Heer- bannszeichen in Fahnenform be- saßen nur geringen heraldischen Charakter und dies änderte sich auch dann nicht sofort, als man be- gann, zur Kenntlichmachung der Krieger, deren Gesicht unter dem Topfhelm des XII. Jahrhunderts gänzlich verschwand, wappenmäßige I-Ieerzeichen auf den Rüststücken, auf Schild und Helm, am Panzerhemd und Kursit anzubringen. Die großen, den ganzen Mann deckenden, sogenannten „Normannenschilde" der Früh- zeit eigneten sich ganz besonders zur Aufnahme von heraldischen Figuren verschiedenster Formation. Längere Zeit hindurch werden neben heraldischen Schilden die unheral- disch ausgestatteten Banner weiter benutzt, weil man sich von den alt- hergebrachten, erinnerungsreichen Zeichen nicht so leicht trennen konnte, bis endlich auch das Banner ausschließlich und einheitlich mit dem dazu- gehörigen Schilde wappenmäßige Bilder aufnahm. Diese Bilder waren aber im Anfang niemals persönliche Zeichen ihrer Träger, sondern stets Zeichen des betreffenden Heer- banns, die bis zum Ende des XII. jahrhunderts nur von Fürsten und Dynasten eben als Herren des be- treffenden I-Ieerbanns, als Abzeichen ihrer Hoheit geführt wurden, von ihren Untergebenen, ihren Gefolgs- leuten aber als Zeichen der Zu- gehörigkeit zu ihnen. Aus diesem Heerbannszeichen entwickelten sich allmählich die späteren Landeswappen. Auch die minderen Herrschaftswappen, die Wappen von Territorien mäßigen Umfangs, lassen sich von solchen Feldzeichen ableiten, weil die Lebens- Abb. 5 Revers des Münzsiegels Leopold VI. (m05)