"luu III. Aushängeschild für einen Juwelierladen mit Firma und dekorativem Beiwerk in Lackiererarbeit ausgeführt. Die Aufschrift muß gut leserlich sein. Höhe zoo Zentimeter, Breite 80 Zentimeter. I. Preis 250, II. Preis x80, III. Preis ioo Kronen. Die zur Konkurrenz eingereichten Gegenstände müssen sich durch selbständige Auffassung und technisches Können auszeichnen. Nähere Bestimmungen enthält die Konkurrenzordnung. An der Konkurrenz können sich in Böhmen ansässige Kunstgewerbetreibende oder bei solchen in Verwendung stehende Mitarbeiter beteiligen; ferner die nach Böhmen zuständigen absol- vierten Schüler der k. k. Kunstgewerbeschule in Prag und der gewerblichen Fachschulen Böhmens und die in den betreffenden Fächern selbst schaffenden Künstler. Die Arbeiten sind bis längstens zo. November 1909 an das kunstgewerbliche Museum abzuliefern. Der Name des Konkurrierenden darf bei der Ablieferung nicht bekannt gemacht werden; die betreffenden Arbeiten sind mit einem Motto zu versehen und der Name und die genaue Adresse sind in einem versiegelten Umschlag, welcher das gleiche Motto trägt, beizulegen; sind der Entwerfer und der Erzeuger verschiedene Personen, müssen beide genannt sein. Überdies ist zum ausschließlichen Gebrauch der Museumsverwaltung ein zweiter Um- schlag beizufügen, welcher nicht zurückgestellt wird und welcher nur die Angabe des Preises der betreffenden Arbeit zu enthalten hat. Die beiden Umschläge sind durch Auf- schriften „Adresse" oder „Preis" zu kennzeichnen. Nach dem Urteilsspruch der Jury bleiben die eingelangten Arbeiten durch zwei Wochen im kunstgewerblichen Museum ausgestellt. Die Rückstellung der Gegenstände erfolgt erst nach Schluß der Ausstellung. REISAÜSSCHREIBUNG. Der Niederösterreichische Gewerbeverein hat auf Beschluß seiner Abteilung für Kunstgewerbe zur Erlangung brauchbarer und ausführ- barer Entwürfe für eine silberne Tafelgarnitur einen Wettbewerb ausgeschrieben. An dem Wettbewerb können nur Personen teilnehmen, welche in Niederösterreich ihren ständigen Wohnsitz haben. Für die zur Prämiierung vorgeschlagenen Entwürfe wird ein Betrag von zusammen 500 Kronen ausgesetzt; die Aufteilung dieses Betrages bleibt der vom Nieder- österreichischen Gewerbeverein eingesetzten Jury vorbehalten. Ein Mitglied der Abteilung für Kunstgewerbe des Niederösterreichischen Gewerbevereins hat sich verpflichtet, einen der prämiierten Entwürfe zur Ausführung bringen zu lassen. Die ausführende Firma sichert dem Autor von jedem verkauften Stücke xo Prozent des Verkaufspreises als Tantieme zu. Weitere von der Jury als ausführungswürdig bezeichnete Entwürfe werden nach Tunlich- keit an Käufer gewiesen. Die Konkurrenzarbeiten sind bis längstens x. März 1910 an das Sekretariat des Niederösterreichischen Gewerbevereins (Wien, I., Eschenbachgasse n) einzusenden, woselbst auch die näheren Bestimmungen eingesehen werden können. REICHISCHEN MUSEUM" 50- MITTEILUNGEN AUS DEM K; I ÖSTER- AUSZEICHNUNGEN. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 10. August dieses Jahres in Würdigung der um das Zustande- kommen der Erzherzog-Karl-Ausstellung erworbenen Verdienste dem Kustosadjunkten am k. k. Österreichischen Museum Dr. August Schestag das Ritterkreuz des Franz-Joseph- Ordens und dem Hausdiener des k. k. Österreichischen Museums Eduard Slavik das Silberne Verdienstkreuz mit der Krone allergnädigst zu verleihen geruht. PERSQNALNACHRICHTEN. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 15. August d. J. den Kustos des k. k. Österreichi- schen Museums Regierungsrat Dr. Moritz Dreger zum Vizedirektor dieser Anstalt ad personam allergnädigst zu ernennen geruht.