bilde des Ordens (Abb. 65). Die Ballei „an der Etsch und im Gebirge" führt in einem goldenen Schilde die aus dem Unterrande desselben empor- wachsende, nimbierte Muttergottes mit dem jesusknaben. Sie ist in den üblichen Farben, rot-blau, gekleidet, trägt auf dem Haupt eine Laubkrone, in der Linken ein Zepter. Das nimbierte, weißgekleidete jesuskind hält eine blaue, golden bekreuzte Weltkugel in seiner linken Hand. Am unteren Schildrande, vor der Muttergottes aufstehend, ist ein Schildchen mit dem Ordenswappen angebracht (Abb. 66). Der Hoch- und Deutschmeister belegt das erzherzog- liche Wappen, das neu zusammengestellt von dem Autor Abb. m. Wappen- dieser Zeilen aufgerissen worden war und durch die Aller- gäägchizs höchste Entschließung vom n. Februar 1896 die Sanktion um", erhaltenhatte, mit dem hoch- und deutschmeisterischen Wappenbild, dessen Silberfeld aber, um die Felder des erzherzoglichen Wappens (Ungarn, Böhmen, Galizien-Lodomerien und Altösterreich) nicht zu beeinträchtigen, auf einen silbernen Bord des Kreuzes beschränkt wird. Das genealogische Wappen des Hauses kommt dabei auf den Adlerschild zu liegen. Auf dem Oberrand des Schildes, gewissermaßen auf das Kreuz gesetzt, erscheint ein Spangenhelm ohne Decke, mit fünf weiß-schwarzen Straußfedern besteckt (Abb. 67). Er ist kein eigentlicher Wappenhelm, sondern ein bloßes Zeichen der ritterlichen Würde, wie ein solcher auch auf dem Halskreuz der Ritter zu sehen ist. In alter Zeit war weder im Wappen noch auf den Halskreuzen ein derartiger Helm angebracht. Die Landkomture führen ihren Schild geviert; I und 4 das Ordens- wappen, 2 und 3 ihr Geschlechtswappen (Abb. 68). Der Helm des Deutschen Ritterordens, ein gekrönter Spangenhelm mit schwarz-silberner Decke, als Kleinod einen silbernen, schwarz bekreuzten Flug? tragend, wird bei der Auf- stellung von einem oder mehreren Helmen stets an die Ehrenstelle gesetzt, bei zwei Helmen rechts, bei drei Helmen in der Mitte und so weiter. Kommt der Ordenshelm an die Seite gestellt, so kann auch ein geschlos- sener Flug als dessen Kleinod aufgerissen werden. Komture und Profeßritter legen ihr Geschlechtswappen entweder auf den Ordensschild (siehe das Schema in der Abbildung 69) oder auf das Ordenszeichen (Abbildung 70). Die Vierung des Schildes und die Aufstellung des Ordenshelmes ist den Rittern nicht erlaubt. Die Ehrenritter führen in ihren Wappen keine Anspielung auf ihre Mitgliedschaft, sie können aber ihr l-Ialskreuz wie eine " Vormals zeigte das Helmkleinod des Deutschen Ritter- Abb. 64. Abb. 53. nrdens ein sechseckiges, silbemesSchirmbrett mit einem schwar- Wappenschild des Ordenskreuz der zen Kreuze überzogen, so in einem Siegel aus dem Anfang des Hoch- und Deutsch- Deutschen Ritter XV. Jahrhunderts. meistertums