Gold, überhöht von einem
Kreuze, welches durch eine
Krone gesteckt ist und be-
seitet von drei Sternen so-
wie von den mit griechi-
schen Lettem in Abkürzung
gegebenen Worten „Mutter
Gottes", alles von einer
Gloriole umschlossen. Die
Devise des Ordens lautet:
„AD MAJUS PIETATIS
INCREMENTUM". Die
Tinkturen dieses Wappens
sind ebenfalls nicht fest-
Stehend, dßCh SCheim ein Abb. 77. Wappen des Piaristencrdens. Bekrönung im Ein-
rotes Feld am meisten gangstür des Piaristenklosters in Wien, VIL, Piaristengasse
Gebrauche zu stehen. Der
Orden wurde von dem Aragonier Joseph von Calasanza 1607 in Rom
gegründet und erhielt 1621 vom Papste Gregor XV. die Bestätigung. Der
heilige Joseph von Calasanza war ein großer Verehrer der Gottesmutter
gewesen und nannte deshalb ursprünglich seinen Orden: „Die armen regu-
lierten Kleriker der Mutter Gottes von den frommen Schulen".
Die Abbildung 78 bringt das Wappenbild der Elisabethinnen (Ordo
hospitalis Elisabethinorum), zusammengesetzt aus dem Wappen des Franzis-
kanerordens (Abb. 19) und dem Attribut der heiligen Elisabeth, den drei
Kronen. In blauem oder rotem Schild erscheint ein goldenes Hochkreuz,
überhöht und beseitet von drei goldenen Laubkronen. Vor dem I-lochkreuze
kreuzen sich zwei aus Wolken kommende Arme, Christus und Sankt Fran-
ziskus (braun bekleidet) angehörig. Die drei Kronen sollen die Verherrlichung
des heiligen Lebens der Landgräiin Elisabeth als Jungfrau, Gattin und
Witwe versinnlichen. Die Tochter des Königs Andreas II. von Ungarn, die
heilige Elisabeth, Landgräiin von Thüringen (gestorben 1231], war eine
Tertiarin des heiligen Franziskus von Assisi gewesen und
diente während ihrer Witwenschaft nach der dritten Regel
des heiligen Franziskus in den Spitälern zu Marburg und
Eisenach. Unter ihrem Schutz und Namen bildeten sich
viele Hospitalkongregationen.
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Aus den in dieser Abhandlung vorgeführten Proben
geistlicher Heraldik wird der Leser ersehen haben, welch
ein reicher und eigenartiger Schatz von Dekorationsmotiven
Abb. 78. Wappen des _ _
Elisabethinnenordens hier vorliegt.