442 Art, nahezu volle Selbständigkeit erworben hatte, ernannte vor seinem Tode neben seinem Enkel Albrecht den Junker Magnus Torquatus aus der Braunschweiger Linie seines Hauses zum Mitregenten. Ihm huldigten, um die in aller Form und durch namhafte Opfer erworbenen Rechte zu wahren, die Lüneburger. Geld- Verlegenheit veranlaßte indes den neuen Herrn alsbald, einen Griff in die Kasse der Salinenanteilhaber - man nannte sie kurz- weg „Prälaten" - zu versuchen, trotzdem er deren unantastbare Rechte verbrieft und besiegelt hatte. Der Rat, dessen Mitglieder, die Sülfmeister, in erster Linie dadurch betroffen worden wären, wies das Ansinnen ab, wurde auch ver- schiedener anderer gegen ihn gerichte- ten, vom Herzog in Szene ge- setzten Umtriebe Herr, mußte aber von den erworbenen Rechten Stück für Stück wieder abtreten. Um ein ansehnliches Sühnegeld als Strafe für die abweisende Haltung der Stadt zu erlangen, verwandelte Magnus das Kalkbergschloß und Kloster in eine gegen die Stadt armierte und mit einer starken Besatzung belegte Festung. kurzum es ge- schah alles das, was bei längerer Dauer die weitere Entwicklung der blühenden Stadt zu unterbinden geeignet war. Da wandten sich die Bedrängten an das Sachsen-Witten- bergische Haus, fanden hier natürlich voll- stes Entgegenkommen und die Versicherung, daß im Falle der Vertreibung des Herzogs Magnus nicht bloß alle früheren Rechte und Privilegien bestätigt, sondern den Lüne- burgern die Befugnis eingeräumt werden Abb. 24. Lüneburg, einfachster Giebelrypus _ __ Abb. 25. Lüneburg, Propsteigebäude des sollte, die Kalkbergveste zu zerstoren, deren Klosters Heiligenthal, Giebel vom Typus 1