u) mortem non tua sunt, der die Unterschrift des Steines bildet, wird unter- brochen durch ein Schildchen mit dem Meisterzeichen f" Ein besonders interessantes Stück, für das ich leider auf die nicht ganz ausreichende Abbildung im kunsthistorischen Atlas der k. k. Zentral- kommission" verweisen muß, ist der Grabstein des Jörg Grad- ner und seiner beiden Frauen in Straßgang in Steiermark, der wohl ziemlich gleichzeitig - er trägt ein Todesdatum aus dem Jahr 1475 - entstanden ist. Hier ist der interessante Ver- such gemacht, drei vollständige Wappen mit insgesamt fünf Heimen in einer Bildfläche zu vereinigen. Die viermalige Wie- derholung des Knickes bewirkt eine noch größere Starrheit, als sie das Friesacher Denkmal bereits besitzt. Die technische Ausführung dürfte auf gleicher Höhe stehen wie die des Knittel- felder Steines, eine omamentale Bereicherung bedeutet die Aus- gestaltung des Hintergrundes zu einem Teppichmuster. Der dreiteilige Baldachin ist genau der gleiche wie dort. Die ältere, noch ungezwun- genere Form vertritt der Grab- stein für Jörg Pawmann (1- 1456) in Waidhofen an der Thayafhp" bei dem ich auf die für unseren Meister charakteristische scharf vorwärts geneigte Stellung des I-Ielmiiuges hinweise. Der Stein des 1460 gestorbenen Ulrich von Abb. s. Grabdenkmal m: Bischof Georg Überacker von Seckau " Diese Signatur ist mir sonst nicht wieder begegnet. Dagegen Endet sich nach einer Notiz in den Mitteilungen der k. k. Zentralkommission (N. F. Band 19, Seite 130 f.) fast genau dasselbe Meisterzeichen, nur mit Vertauschung der Seiten und Vermehrung um ein kleines Häkchen auf dem Grabstein, den der aus Salzburg stammende Bildhauer Hans Eybenstock seinem 1524 ver- storbenen gleichnamigen Sohn in Olmütz setzte. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, daß wir es damit mit einem Sohn unseres Meisters zu tun haben, der die väterliche Marke mit der geringen in solchem Fall üblichen Veränderung weiter führte. "" Kunsthistorischer Atlas der k. k. Zentralkommission, Band X (i8g2Ar8g4), Tafel XXXXV, z. "" Ebenda Tafel XXXI, 3.