Farbe ergänzt. Und die rhombische Felderung der Doublure Fig. 13, die im Original gewiß geradlinig war, ist bei der Übertragung arg verschoben worden. Aber nicht nur technisch stimmen diese Arbeiten mit denen auf den Ugelheimer-Bänden überein, sondern auch der Zeit nach entsprechen ihnen die beiden in Wien befindlichen Bände vollkommen. Nunmehr lassen sich nämlich die auf Pergament gedruckten Teile des Breviarium Romanum der Wiener I-Iofbibliothek (In- cun. 4. H. 63) identifizieren mit dem von Johannes de Colonia für Nic. Jenson am 28. Sep- tember 1481 vollendeten Druck dieses Werkes": Die Bücher ge- hören also sogar typographisch in denselben Kreis wie die Ugel- heimer-Bände, deren engster Zusammenhang mit Jenson und seinem Nachlaß oben wahrschein- lich zu machen gesucht wurde. Auch sie sind mit prachtvollen Miniaturen versehen. Und noch ein Band der Wiener I-Iofbibliothek gehört in diesen Kreis. Die Deckel der Handschrift auf Pergament Nr. 1970, eines in Italien geschrie- benen und gemalten I-Iorarium Romanum aus dem XV. Jahr- hundert (Fig. I4), tragen auf den Innenseiten durchbrochenes Le- der, das sich teils von einer Unter- lage verschiedenfarbiger Seide (grün, blau, chamois), teils von Vergoldung abhebt. Auch hier Fig. 18. Detail in natürlicher Größe vom Kod.Nr.815 des sind die LedeTStege Muschel" Museo Correr in Venedig, Ende des XV. Jahrhunderts stempeln geziert. Wie beim Bre- vier so sind beim Horarium zum Schmucke der Innenseiten Ausschnitte einst größerer Zierflächen verwendet worden. Nach Analogie der Ugel- heimer-Bände und des in Fig. 3 abgebildeten Stückes ist es durchaus wahrscheinlich, daß sich auch diese Arbeiten auf den Außenseiten der betreffenden Bücher befanden, auf deren Deckel sie sich nunmehr innen finden. Der Besitz sowohl des Breviers als des Horars durch Baron Georg Wilhelm von I-Iohendorf, aus dessen herrlicher Sammlung beide Stücke in ' Vgl. Dietericus Reicbling, Appendices ad Hainii-Copingeri repenorium bibliographicum, Monachii 1905. Fasc. l Nr. go, wo auf Leo Olschkis Monum. typogr. Nr. 826 als Quelle hingewiesen ist.