423 alles nur streifen, aber nicht in vollem Bilde erfassen und genießen kann. Verkürzungen und Überschneidungen trüben es; die Figur ist nicht unter Berücksichtigung dieser angelegt, sondern als ein frontal zu schauendes Werk. Zwar ruht das Haupt des Ritters auf einem weichen Pfühl, aber die Füße sind nicht in Totenstarre untätig ausgestreckt, sondern sie stehen, sich weich und biegsam anschmiegend, auf dem zottigen Löwen. Es ist der gleiche Widerspruch, der uns bei den stehenden Grabdenkmälern begegnet, wenn dort den sicher fußenden, mit offenem Blick uns begegnenden Rittern und Priestern ein Kissen, ein Helm oder ein Buch unter das Haupt geschoben wird. Abb. i. Hochgrab des Pfalzgrafen Aribo im IGoster Seeon Betrachten wir die Deckplatte, wie wenn sie an der Wand stünde (Abb. 2). Jetzt erst enthüllt sich uns ihre Größe, ihr Ernst, ihre Wucht. In reiner Frontansicht und absoluter Vertikale steht der Pfalzgraf vor uns, und die Vertikale der Figur bildet zugleich die Symmetrieachse. Die Urnrißlinie der Figur, die Haltung und Funktion der Hände, die Stellung der Füße ent- sprechen sich in den beiden Hälften peinlich genau. Im allgemeinen hat die Gestalt hierin eine ihren unmittelbaren Vorläufern, den Grabsteinen des Otto von Pienzenau, gestorben 1371, in Ebersbergk oder dem Hilprand Taufkircher, gestorben 1381, in Taufkirchen bei München" sehr verwandte Auffassung, aber ihre Unterschiede differenzieren die drei Werke um ein Erhebliches. Was bedeutet allein die exakte Parallelstellung der Füße bei Aribo gegenüber der divergierenden Fußstellung bei jenen! Sie mutet zwar altertümlichbefangen "' Die Kunstdenkmale des Königreichs Bayern, I, 134g und Tafel xgg. ä Riebl, Geschichte der Stein- und Holzplastik, S. 33. f" Die Kunstdenkmale des Königreichs Bayern, l, 820. - Riehl, a. a. 0., S. 34. 55'