dritter derartiger Giebelschrank mit vier über die ganze Breite der Vorder- wand angeordneten Bogenfeldern, von welchen die zwei mittleren bis in den Giebel hinaufreichen, steht gleichfalls auf der Burg Kreuzenstein. III. Die in Gehrung geschnittene Vorderwand ist für das Türfeld rahmen- artig profiliert und damit der Übergang von der Zimmermanns- zur Schreiner- arbeit hergestellt (Fig. 9 und xo). Was nun die Frage der vormaligen Bestimmungderartiger Schränke betrifft, so können wir für die norddeutsche Gruppe ihre Verwendung in der Kirche zur Aufbewahrung der Reliquien und Meßgeräte mit Sicherheit an- nehmen. Sie waren vielleicht in der ersten Zeit lediglich Reliquienschränke und wurden erst später Sakristeischränke. Anders ver- hält es sich mit dem Giebelschrank tirolischer Her- kunft, den wir als profanes Möbel ansehen müssen. Sein Vorkommen auf kleineren Burgen und größeren Bauernhöfen ist durch die Fundstellen nachgewiesen, nicht aber seine eigentliche Bestimmung. Letzteres scheint nur auf archivalischem Wege möglich. Dem unter Figur 4 abgebildeten Schrank sagt die Überlieferung die Bestimmung eines Urkunden- oder Geldschrankes im Besitze eines der Rauriser Gewerken nach. In Anlehnung an diese Tradition liegt die Vermutung einer ähnlichen Bestimmung auch für die Tiroler Schränke am nächsten. Wie eingangs erwähnt, kennt das frühe Mittelalter nur die Truhe als geschlossenen Behälter, und der eigentliche profane Schrank als Ersatz für diese Truhe hebt in unseren Gegenden erst mit der Mitte des XV. Jahrhunderts m; „v Kleinewiebdschrein, an. Der Giebelschrank mit seiner mehr in die Höhe mit Mßßwerk durchbrochen, als in die Breite gehenden Ausdehnung und mit seiner jggifxäiizbäsrggizlüjjjsä; kunstlosen Konstruktion aus vollen Brettern er- scheint wie eine gestürzte Truhe, als ein derartiges Möbelstück mit der Tendenz in die Höhe. Die Gründe sind einleuchtend. Sowohl die Absicht der Raumersparnis als das leichtere Auffinden der verwahrten Gegenstände auf einzelnen Bretterlagen in Augenhöhe waren hier bestimmend. Das Bedürfnis einer rascheren Erreichbarkeit mag sich bei Briefschaften und Urkunden besonders dringend geltend gemacht haben, und so weisen auch die ältesten Inventare in diese Richtung. Hans von Wehrburg hinterließ im Jahre 1420 einen Schrein mit „ain saklein mit santbrieffen, ain saklein mit VI noderbrieffen (Notariatsurkunden), ain püchlein, ist Zaubbrey und vil klains pungtlein dar inn, aber XVIII noderbrief, zamm gepunden, aber zwo abgeschrift in pappir, aber ain pappirbrief von dem von Ortenburg und urtailbrief und santbrief und mangerlay zedel (Zettel)". Aber bald vollzieht sich, wie wir dies an der späterenAdaptierung einzelner Giebelschränke noch deutlich erkennen können, die Umwandlung des Kastens