Allerdings sind alle Versuche der direkten Kombination alter Form- gebung mit neuen Zweckbestimmungen naturgemäß hier wie anderwärts gescheitert; das Rohrsystem der Warmwasserheizung darf ebensowenig wie der gußeiserne Ofeneinsatz in dasselbe Gehäuse eingebaut werden, das ursprünglich für offenes Feuer bestimmt wurde, beide Heizeinrichtungs- arten können aber nebeneinander weiter bestehen, wie in den ältesten Zeiten Kamin und Ofen nebeneinander auch in demselben Raume Anwen- dung fanden. Beispiele hierfür sind reichlich vorhanden. In ihrer formalen Entwicklung sind Kamin und Ofen naturgemäß den Einflüssen jener lnnengestaltung gefolgt, deren Bestandteil sie bildeten; dabei trat stets das kon- servative Festhalten an den einfachsten Zweck- forderungen hervor. Der Kamin insbesondere ist in seiner Anlage so ty- pisch und konstant, daß wohl die ältesten Einrich- tungen von den jüng- sten wenig unterschieden sind, was das Praktisch- Konstruktive der Anord- nung betrifft. Der äußere Rahmen, der den Feuer- platz in die Architektur des Raumes eingliedert, ist aber sehr wandlungs- fähig und zu vielfältigen Entwicklungen geeignet. So gibt es eine Ska- la von Kaminformen, die vom Ziegelbau des Bau- ernhauses bis zum Mar- morprunk des Palazzo oder dem monumentalen Pathos öffentlicher Räu- me eine große Steige- rungsfähigkeit des Aus- druckes aufweisen. Es ist sozusagen die allgemein- ste Form der I-Ieizein- richtungen, wir wollen sie daher zuerst behandeln Eckkamin im Speisesaal von Schloßhof und den später entstan-