JVJ Spende des Kaisers für die Kirche," sondern vor allem eine Ehrung für deren Patronatsherrn und der eigentliche Stifter beschied sich darum freiwillig mit einer Nebenrolle. Vielleicht wird manchem Leser meine bisherige Beweisführung noch immer nicht zwingend genug erscheinen. So sei denn auf ein weiteres Argument hingewiesen, das als sehr wesentliche Stütze meiner Hypothese betrachtet werden kann. Es betrifft die Frage der Herkunft der Mos- müllerschen Kopie des Straßburger Marien-Todes. Wir haben schon erwähnt, daß sich im Besitze des Stiftes Kloster- neuburg ein aus dem Anfang des XVII. Jahrhunderts stammendes Gemälde (Abb. 6) befindet, das mit dem Straßburger Bild fast in allen Stücken über- einstimmt; bloß in den Stifteriiguren zeigt sich ein Unterschied, indem das Porträt und Wappen Slatkonias durch Porträt und Wappen des Kloster- neuburger Propstes Andreas Mosmüller (1616 bis r629) und die ehrwürdige Gestalt des Kaisers Maximilian durch einen heiligen Leopold mit indifferenten Zügen ersetzt sind. Auch sieht man im Gebetbuch des Stifters auf den auf- geschlagenen Seiten eine ganz andere Inschrift. Es steht dort nämlich neben einer den Kirchenvätern entnommenen Textesstelle: + G. A. P. G. 1627 + sowie 16-05. Ist es auch bis jetzt nicht gelungen, die vier Anfangsbuch- staben befriedigend zu deuten - die mittleren Buchstaben A. P. dürften wahrscheinlich mit A(ndreas) P(raepositus) aufzulösen sein -, so sagt uns doch wenigstens die Jahreszahl 1627 mit Bestimmtheit, wann Mosmüller die Kopie anfertigen ließ. Die Zahl 1605 allerdings entbehrt einstweilen noch einer zureichenden Erklärung. Ilg" und auf ihm fußend Drexler-Listik" haben bei der Besprechung der Mosmüllerschen Kopie natürlich auch zu der Frage Stellung genommen, wo der Klosterneuburger Propst Gelegenheit gehabt haben könne, den Slatkoniaschen „Tod der Maria" für sich kopieren zu lassen; nach Drexler-List wären da folgende zwei Möglichkeiten ins Auge zu fassen: „Entweder hat Zlatkonia, der Stifter des Dürerschen Gemäldes, das Bild für Klosterneuburg machen lassen, da er seit 23. März 1506 in die Konfraternität des Stiftes Klosterneuburg aufgenommen war. I-Iier wäre nun ein Zusammenhang des Bildes mit dem Stifte. Oder das Dürersche Bild kam in kaiserlichen Besitz, woselbst Mosmüller, da er persona gratissima bei Kaiser Mathias war, es sah und im naiven Geiste der Zeit copiren liess, mit seinem Porträt an " Bilderspenden Kaiser Maximilians I. für Einzelpersonen oder Kirchen sind durchaus nichts Seltenes. Um nur einen der bekanntesten Fälle zu erwähnen: Im Jahre 1507 schenkte der Kaiser der johanniterordens- kommende im Grünen Wörd zu Straßburg sein von Bernhard Strigel gemaltes Porträt, das sich gegenwärtig im Straßburger städtischen Museum befindet. Strigel bekam dafür ein Honorar von 2c Gulden rheinisch, wie seine am 28. Dezember 1507 zu Memmingen ausgestellte Quittung zeigt, in welcher er bekennt, von Dionys Braun, königlicher Majestät Zahlmeister, „für das, was er Seiner Majestät gemalt und gemacht hat", 20 Gulden rheinisch erhalten zu haben. Wir sehen, auch hier ist nichts Näheres über den Inhalt und eigentlichen Empfänger des Bildes gesagt. Vgl. über das genannte Gemälde Jahrbuch der kunsthistorisehen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses, Band II, pag. XXXVI, Regest Nr. 88g; Weizinger, l. c., pag. 1x7. "ä Berichte und Mittheilungen des Alterthums-Vereins zu Wien, Band XXVI (rBgo), pag. m7 f. i" Vgl. Drexler-List, Tafelbilder aus dem Museum des Stiftes Klosterneuburg, Tafel XXX, Text pag. x3 f. Die Maße der Mosmüllerschen Kopie sind: I-Iöhe ror Zentimeter, Breite 73 Zentimeter. Das Straßburger Bild dagegen mißt: Höhe 96 Zentimeter, Breite 70 Zentimeter. Vgl. Weizingenl. c., pag. x26.