Wasser, und Doppelband", zu deren Herstellung man sofort 30 Stühle benötigefi Wichtig ist der neunte Punkt, der die Maschinen erwähnt, die zur weiteren Behandlung der vom Webstuhle kommenden Bänder erfordert werden: „Um die Waare gehörig zu appretiren ist eine Machina nöthig, die Doppelbande zu gummiren und zu glätten, ferner ein Abmaß- und appretir- Haspel samt dazu gehöriger Machine und Uhrwerk, deßgleichen eine Machine zum Wasser . . . . wie auch eine zum Druckwerke, um die gemeinen Seidenbande, so in Ungarn starken Abgang haben, mit Blumen zu drucken". Seidenbiinder in Ar: der „Brillantstofiw. Abb. 56: blaßbraungelh; Abb. 57: rnattbläulich; Abb. 5B: lila; Abb. 59: lila, Ränder mit Weiß, durchbrochen; Abb. 50: weiß auf Rosa; Abb. 6x: rosa auf Weiß. Aus der Mestrozischen Sammlung. (Österreichisches Museum) Die Punkte 10 bis 17 enthalten die Bedingungen, unter denen Känel bereit wäre, die Leitung der Fabrik zu übernehmen. Es sind dies: die Befreiung von allen Auflagen für zwanzig Jahre, das Recht freier Rückkehr in seine Heimat, das Verbot des Abziehens von Arbeitern durch andere Fabrikanten, die Zusicherung, daß die oben erwähnten Gründungskosten ihm, seinen Erben oder Teilhabern nie angerechnet würden, die weitere Versicherung, daß man ihm nach Ablegung einer Probe Geld zur Ver- " „Dreissig Stühle mit Seide zu fournieren" heißt es weiter, „erfordert ein Capital von 30.000 8." (Punkt 8), was dann näher auseinandergesetzt wird. Zugerechnet wird hiehei schon ein gewisser Seidenvorrat von allerlei Farbe, um Bestellungen sofort ausführen zu können, sowie ein gewisser Grundstock an Geld zum Beuiebe. - Unter „Wasserband" ist gewässertes (rnoiriertes) Band gemeint. - Über „Doppel- oder zwei- rechtiges Atlaßhand" siehe Bartsch, a. s. 0., II. Seite 15 3. H Hier ist das Papier zerstört; es handelt sich offenbar um das sogenannte „Moirierenü