des XVIII. Jahrhunderts: der Hochstapler Kienlein mit einer Gattin, die sich auf Sanguins Kosten herausstaftiert und acht Tage nach der Hochzeit ein Kind bekommt, dann der „Ehrengreis" Kienlein senior, der „facierende" Schwager, der natürlich auf den französischen Namen Le Bret hört, dann der bestochene Diener - ein ganzes „Bandel", wie sich Sanguin später aus- drückt - und über allen der ahnungslose „Padrone", Sanguin selbst. Fürwahr, das Urteil, das wir in einem Vortrag der Vereinigten Hof- kanzlei-, Hofkamrner- und Bank-Deputation vom r. Dezember r783 (an den Kaiser) gefunden haben, scheint das Rechte zu treffen: „Es ist sicher, dass Känel aus Lorach der erste gewesen, der die Schweizer Bandfabrikatur mit Mühlstühlen, die sich nunmehr so weit ver- breitet, hier Lands ge- gründet hat, und dass dazu dessen fleißige Ehe- wirthin, die nunmehrige Sanguin, das meiste bei- getragen hat. Es war aber immer ihr Unglück, an unwirtschaftliche Ehe- männer zu kommen, wor- aus erfolget ist, dass sie für den ersteren sich einen Aerarial Vorschuss von Florartige Bänder. Abb. 95: schwarz, kupferrot und blau (zum Teil 1500 certiofiret hat, mit durchbrochen wirkend); Abb. 96: schwarzer Florgrund, lichtgrau bro- schiert; Abb. 97: gelhlicher, durcbbrochener und gemusterrer Grund; dem letzteren aber _aus Rand braun und gelb broschiert; Abb. gB : rosa (durchbrochen gearbeitet) der Pgnzinger Fabncks und etwas Weiß im Rande. Aus der Mesrrozischen Sammlung. (Öster- Societät treten müssen." "ichisch'smuse"mi Der armen Frau Rosina, der bei der Gehässigkeit der Schweizer wegen der Wiener Fabriksgründung auch die Rückkehr in die Heimat unmöglich war, blieb nichts übrig, als wieder die Gnade des Kaisers anzuflehen. Es ist uns (im k. und k. Finanzministerium) noch der Bericht der nieder- österreichischen Regierung vom 29. Februar 1780 über das Gesuch erhalten. Unter Anerkennung der Verdienste Känels sowie mit Rücksicht auf die tatsächliche Notlage der Witwe und ihrer drei Kinder wird, ganz ohne Rücksicht darauf, ob die Angaben alle stimmen sollten oder nicht, der Vorschlag gemacht, ihr, vorbehaltlich der Genehmigung der k. k. Hof- kammer, eine lebenslängliche Pension von 400 H. auszusetzen. Vorher hat Känels Witwe schon wiederholt für sich oder ihren Mann um die Erlaubnis zur Errichtung eines eigenen Betriebes ersucht. Wie die Frage eigentlich erledigt worden ist, wissen wir nicht)" Doch ist uns aus "' In dem Berichte Anton Harpkes bei W. F. Exner „Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Eründungen Österreichs" (Wien X873), Seite 287, heißt es: „Kähnels Witwe erhielt von Kaiser Joseph lI. ein Lccal auf der Landstraße zugewiesen, wo sie wieder verehlicht, unter dem Namen Sanguin ihr Geschäft fortsetzte." In dieser Fassung kann der Bericht jedenfalls Mißverständnisse verursachen. - In einem Majestäts-