nämlich einerseits die rascher wechselnden Erzeugnisse, bei denen die Mode den Ausschlag gab, andrerseits die weniger wechselnden für das Bürgertum und die Landleute. Wir erfahren auch, daß sich verschiedene Zweige dieses Gewerbes bereits über sämtliche Gebiete Österreichs, auch auf das flache Land, aus- gebreitet hatten und daß man die Beschränkung der Arbeit auf Mühlstühlen deshalb vorgenommen hätte, weil man nicht wollte, daß alle Unternehmungen sich in den Hauptstädten anhäuften. "' „Dahingegen wird die Erzeugung der Mode und Putzbänder von der ersten Quelle der Moden und des Putzes, nämlich von den grossen Haupt- städten nie entfernt werden können, aber auch eben wegen des grossen und schnellen Wechsels der Moden kann es nie dahin kommen, daß diese Gattung von Bänder auf Mühlstühlen erzeugt werde, indeß die Verfertigung auf Handstühlen ohnehin Jedermann gestattet ist." "Q Es wird uns hier also recht deutlich gezeigt, worin die Bedeutung gerade Wiens in der Banderzeugung liegen mußte. Die früher erwähnten Kreise gaben aber nicht _so schnell nach; noch im Jahre 1806 wird die Gründung einer zunftmäßigen Vereinigung der Seidenbandfabrikanten (im Gesuch eine „Art von Gesellschaft" genannt) abgeschlagen. Im Jahre 1812 hören wir zwar wieder von einem Gesuche der Wiener Seidenzeugmacher, Seiden- und Samtbandfabrikanten, der Posamentierer, Strumpfwirker und Weber um Einstellung der Verleihung neuer Gewerbe; jedoch wird es neuerdings zurückgewiesen. "i" Doch wollen wir diese Fragen hier nicht weiter verfolgen; wer sich darüber näher unterrichten will, wird in Johann Slokars „Geschichte der österreichischen Industrie" vielfach Aufklärung finden. Man wird dort auch die einzelnen Jahre des Aufschwungs und des Rückganges im allgemeinen Erwerbsleben Österreichs genügend verfolgen können. Auch haben wir selbst verschiedenes hieher Gehöriges bereits in unserem mehrfach erwähnten ' Aufsatz über die Wiener Seidenweberei gebracht, so daß wir uns nur wiederholen müßten. Uns lag hier vor allem daran, aus Urkunden, die zum tTeile unbekannt, zum Teile in unserem Sinne nicht genügend durchforscht "' „Alle diese Erzeigungsarten und Beschiftigungszweige, welche, wenige Seidenhandfabriken allein aus- genommen, bereits im iiachen Lande verbreitet sind, in die Hauptstadt dadurch hereinzuziehen, oder nur herein- ziehen zu lassen, wenn man ohne Ausnahme, und ohne aller Vorsicht, die Benutzung der Miihlstühle ganz Irey erklären wollte, dieß würde itzt sehr unzweckmässig sein, und dem weisen Zwecke Eurer Majestät wieder- sprechen, welcher darin besteht, alle jene Unternehmungen, welche in den Provinzen und auf dem Eschen Lande bestehen, und aufkommen können in den Hauptstädten nicht anhiiufen, nicht sich vermehren zu lassen." Es ist dann von den „sogenannten Gesellen und Jungen" die Rede, die es übrigens heim Mangel eines Zunftzwanges rechtlich streng genommen gar nicht gKhe. Gerade der Mangel einer bestimmten „Ordnung" ließe weniger Streitigkeiten entstehen, weil die Einzelnen sich „den Umständen mehr anschmiegen". H In den Hauptstädten muß also das Arbeiten auf Bandmllhlstühlen nicht frei sein. - Ein Erlaß „an Regierung, daß die Anlegung neuer Fabriken in der Hauptstadt auf alle Art verhindert, hiegegen die Errichtung derselben auf dem Lande begünstigt werden solle" (296 ex Januario 795) im Archiv des k. k. Ministeriums des Innern (Faszikel V. G. V. 1934). 1'" 44 ex januario 8x2.