nämlich einerseits die rascher wechselnden Erzeugnisse, bei denen die Mode
den Ausschlag gab, andrerseits die weniger wechselnden für das Bürgertum
und die Landleute.
Wir erfahren auch, daß sich verschiedene Zweige dieses Gewerbes
bereits über sämtliche Gebiete Österreichs, auch auf das flache Land, aus-
gebreitet hatten und daß man die Beschränkung der Arbeit auf Mühlstühlen
deshalb vorgenommen hätte, weil man nicht wollte, daß alle Unternehmungen
sich in den Hauptstädten anhäuften. "'
„Dahingegen wird die Erzeugung der Mode und Putzbänder von der
ersten Quelle der Moden und des Putzes, nämlich von den grossen Haupt-
städten nie entfernt werden können, aber auch eben wegen des grossen und
schnellen Wechsels der Moden kann es nie dahin kommen, daß diese
Gattung von Bänder auf Mühlstühlen erzeugt werde, indeß die Verfertigung
auf Handstühlen ohnehin Jedermann gestattet ist." "Q
Es wird uns hier also recht deutlich gezeigt, worin die Bedeutung gerade
Wiens in der Banderzeugung liegen mußte.
Die früher erwähnten Kreise gaben aber nicht _so schnell nach; noch
im Jahre 1806 wird die Gründung einer zunftmäßigen Vereinigung der
Seidenbandfabrikanten (im Gesuch eine „Art von Gesellschaft" genannt)
abgeschlagen.
Im Jahre 1812 hören wir zwar wieder von einem Gesuche der Wiener
Seidenzeugmacher, Seiden- und Samtbandfabrikanten, der Posamentierer,
Strumpfwirker und Weber um Einstellung der Verleihung neuer Gewerbe;
jedoch wird es neuerdings zurückgewiesen. "i"
Doch wollen wir diese Fragen hier nicht weiter verfolgen; wer sich
darüber näher unterrichten will, wird in Johann Slokars „Geschichte der
österreichischen Industrie" vielfach Aufklärung finden. Man wird dort auch
die einzelnen Jahre des Aufschwungs und des Rückganges im allgemeinen
Erwerbsleben Österreichs genügend verfolgen können. Auch haben wir
selbst verschiedenes hieher Gehöriges bereits in unserem mehrfach erwähnten '
Aufsatz über die Wiener Seidenweberei gebracht, so daß wir uns nur
wiederholen müßten. Uns lag hier vor allem daran, aus Urkunden, die zum
tTeile unbekannt, zum Teile in unserem Sinne nicht genügend durchforscht
"' „Alle diese Erzeigungsarten und Beschiftigungszweige, welche, wenige Seidenhandfabriken allein aus-
genommen, bereits im iiachen Lande verbreitet sind, in die Hauptstadt dadurch hereinzuziehen, oder nur herein-
ziehen zu lassen, wenn man ohne Ausnahme, und ohne aller Vorsicht, die Benutzung der Miihlstühle ganz
Irey erklären wollte, dieß würde itzt sehr unzweckmässig sein, und dem weisen Zwecke Eurer Majestät wieder-
sprechen, welcher darin besteht, alle jene Unternehmungen, welche in den Provinzen und auf dem Eschen
Lande bestehen, und aufkommen können in den Hauptstädten nicht anhiiufen, nicht sich vermehren zu lassen."
Es ist dann von den „sogenannten Gesellen und Jungen" die Rede, die es übrigens heim Mangel eines
Zunftzwanges rechtlich streng genommen gar nicht gKhe. Gerade der Mangel einer bestimmten „Ordnung" ließe
weniger Streitigkeiten entstehen, weil die Einzelnen sich „den Umständen mehr anschmiegen".
H In den Hauptstädten muß also das Arbeiten auf Bandmllhlstühlen nicht frei sein. - Ein Erlaß „an
Regierung, daß die Anlegung neuer Fabriken in der Hauptstadt auf alle Art verhindert, hiegegen die Errichtung
derselben auf dem Lande begünstigt werden solle" (296 ex Januario 795) im Archiv des k. k. Ministeriums des
Innern (Faszikel V. G. V. 1934).
1'" 44 ex januario 8x2.