239 gewissen Element der Unsicher- heit unterliegt. Die einzige Gewiß- heit ist, daß zwei Stücke nie ganz identisch ausfallen können, was natürlich den künstIerischenWert dieser Erzeugnisse umsomehr er- höht, als die Resultate insofern der Kontrolle des Töpfers unter- liegen als das Hervorbringen schöner Farbenkombinationen bei jedem Stück vollkommen sicher ist. Hier wieder ist die Gestalt des Stückes ein wichtiger Faktor, da der Wechsel der Farbe selbstver- ständlich am meisten dort statt- Findet, wo die Glasur dünn läuft, oder wo sie sich in kleinen Ka- nälen und Lachen sammelt. Er- fahrung ist der einzige verläßliche Wegweiser in Sachen dieser Art und durch verständige Modellie- rung oder durch einfachen Dau- mendruck sind viele der Formen dieser Ware so beschaffen, daß dadurch die vollkommene Ent- wicklung der gewünschten Far- I benwlrkungen geslchert wlrd" Ausstellung von Goldschrniedearbeiten in Breslau, 1905. Ganz andergr Art, aber VQn Augsburger Standleuchter der Pfsrrkirche zu Ratibor (Kai. kaum geringerer Wichtigkeit und N" s") Schönheit, sind die von Alfred I-I. Powell für die historische Firma von Josiah Wedgwood 8: Sons ausgeführten keramischen Arbeiten. Powells Bestreben ist, das Interesse an feiner handbemalter Töpferei wieder zu beleben, und ist daher dem der Brüder Burton diametral entgegengesetzt, obgleich auch er sich von den Methoden des westlichen Europa abwendet und sich in seinem Suchen nach dem Material entsprechenden Dekorationsmotiven dem Formen- schatz der durchSizilien und Spanien eingedrungenenmaurischenkeramischen Ornamentik zuwendet. Auch bei seinen Arbeiten ist Form und Dekoration grundverschieden von der sogenannten modernen Kunsttöpferei, welche oft die absoluten Grundregeln der Kunst dem Streben nach exzentrischen Ent- würfen opfert. A. H. Powell war jahrelang als Architekt tätig und hat, wie die meisten Künstler von gründlicher Schulung, in den Prinzipien der Baukunst nicht nur gelernt, schöne Form und Farbe zu würdigen, sondern auch vor allem die von der zweckgemäßen Anwendung des Materials vorgeschriebenen 3: