"-10 klein und gross, so pfündig undt überpfündig ist, sowohl mit E. E. Raths gegebenen Stadt und als des Meisters zeichen gezeichnet werdten. Bey Straff, welche das I-Iandtwerkh erkennen wirdt." Im Jahre 1732 wurde von Karl VI. das Zunftwesen in Böhmen neu geordnet. Den Artikel über das Zeichnen der Zinngegenstände aus diesem Jahre finden wir in der Zunftordnung der Schönfelder Zinngießer; er hat folgenden Wortlaut: k „Ein jeder Meister soll auch gerechtes Nürnberger gewicht, so nicht zu leicht ist, führen, ingleichen die arbeith des gemachten Zihns, auf die Abb. 20. Schlaggenwalder und Planer Axbeiten rechte Zehentprob machen; das feinste Zihn, so ohne eintzigen falsch Zusatz seyn mus, mit drey Schlägen nebst den Stadtwappen oder andern der- gleichen Zeichen, und den schlag mit der Kron, wie auch mit des Meisters tauf- und Zunahmen. Die Zehentprob aber mit zwey Schlägen, und endlich das schlechte Zihn gar nur mit einem schlag, jedoch aber je und allemahl mit des Meisters Tauf- und Zunahmen zeichnen, und diesfalls so aufrichtig, als gewissenhaft handeln." Die genannten Artikel geben uns bis zum Jahre 1732 über die Art und Weise des Markenwesens keinen Aufschluß. Wir sind lediglich auf die in den Sammlungen erhaltenen Gegenstände angewiesen. Auf den Zinngegenständen böhmischen Ursprungs finden wir das Zwei- markensystem vorherrschend. Es besteht aus einer Marke mit dem Stadt- wappen und einer Marke mit dem Meisterzeichen (Abb. 22, Prag-Altstädter