Zur Zeit des dreißigjährigen Krieges war ebenfalls eine große Geldnot eingetreten, weshalb wieder eine darlehensweise Einziehung der Edelmetall- schätze der Kirchen stattfand. Der Armeeoberkommandant Erzherzog Leopold Wilhelm erließ im Namen des Kaisers am 26. Mai 1645 ein Dekret, nach welchem die notorisch zum Gottesdienste nicht benötigten Kirchengeräte sofort abzufordern waren. Die abgelieferten Gegenstände sollten von un- parteiischen Leuten geschätzt und über deren Wert ordentliche Obligationen, deren sechsprozentige Verzinsung bis zur Rückzahlung auf das Salzamt Graz sichergestellt wurde, ausgefertigt werden. Auf Verlangen konnte den Klöstern und Kirchen die Barablösung der eingezogenen Schätze gestattet werden. Über den Erfolg dieser zweiten Einziehung der Kirchenschätze ist uns gar nichts bekannt, doch dürfte man nicht allzu rigoros vorge- gangen sein. Anläßlich des spanischen Erbfolgekrieges kam es zur dritten, diesesmal auch auf den Privatbesitz ausgedehnten Einziehung des ungemünzten Goldes und Silbers. In dem kaiserlichen Patente vom 10. Oktober 1703 heißt es: „Und haben . . . . . . resolviert, daß ein jeder Unserer treugehorsambsten Vasallen, Unterthanen und Lands-Inwohner die l-Ielfte seines ungemünzten Silbers vergult oder unvergult, wie er solches in seinem Bekanntnußzetl bey der letzten Vermögens-Steuer speciticiert und taxiert hat, entweder in Natura nach dem Gewicht und dem Halt, als er es angezeigt, prästieren oder wann er sich dessen seines Gebrauches nicht begeben will, die Gebühr sothaner I-Ielfte in Geld abzulösen haben wird . . . . . " In einem zweiten Patente vom 24. Jänner 1704 wird befohlen, „daß in der äußersten Not, in welcher man sich jetzt belindet, . . . . . dermahlen nur das Gold und Silber der Kirchenschätze angegriffen werden soll". „Darbey aber einige Exception nit gelten soll, allermaßen, wann Gott hilft und man rechtschaffen zur Sache thut, also daß die Noth und Gefahr überwunden und der Krieg glücklich zu Ende gebracht würde, Ihre kais. May. es wieder ersetzen wird." „Dannenhero das erhöbende Kirchensilber oder Gold ordent- lich zu beschreiben, der Betrag richtig zu calculieren und dafür denen Kirchen eine Obligation auszuhändigen sein wird, mit der Versicherung, daß iinito bello, in denen nechstfolgenden sechs Jahren mit gleichen ratis das totum in Geld wieder erstattet werden soll." Aus einem am 21. Oktober 1704 vom Grazer Münzwardein Franz Waizmann an den Kaiser erstatteten Bericht erfahren wir, daß im ganzen 4330 Mark Kirchensilber, das meiste aus Probsilber bestehend, eingegangen waren und daß 646 Mark in natura abgelöst worden sind. Aus dem ge- wonnenen Pagamentsilber wurden dann in größter Eile ganze, halbe und Vierteltaler geprägt und nach Wien gesendet. Aus den Hoikammerakten des Grazer Statthaltereiarchives ist zu er- sehen, daß zu dieser dritten Silberablieferung die Klöster St. Lambrecht und Mariazell um 26.781 H. zo kr. Kirchensilber abführten. Jakob Wichner berichtet, daß das Stift Admont um 1117 fl. Silbersachen zurücklöste,