mit einem 1 Zentimeter breiten Strahlenkranz umgeben und ebenfalls reich mit Edelsteinen geschmückt. Zu den üblichen Figuren, welche die Drei- einigkeit repräsentieren, gesellt sich noch die Muttergottes auf akanthusblatt- förmigen Wolken schwebend hinzu. Am ovalen, gezackten, hochgetriebenen Fuße sehen wir auf den breiten Seiten zwei große Engelköpfe in Wolken, auf den schmalen Seiten Blumen und Fruchtgebinde in sorgfältig ziselierter Ausführung. Die Arbeit spricht für die Solidität und Befähigung des Meisters. In St. Georgen bei Wildon befindet sich ein schöner vergoldeter Kelch vom Jahre 1750 mit dem Meisterzeichen M. B. H. in geschweifter Um- randung. Er hat bandförmige Verzierungen und der Fuß ist mit ovalen, silbernen, fein ziselierten Medaillons, die Bildnisse von Heiligen vorstellen, geschmückt. _ Im Bilde kann nur ein silberner Messerständer aus dem Kunstgewerbe- museum am „]0anneum" in Graz, der das Meisterzeichen M. B. H. in Drei- blattumrandung und das Beschauzeichen aus dem Jahre 1743 trägt, gezeigt werden (Abb. x4). Er ist getriebene Arbeit und besteht aus einer geschweift profilierten Aufsatzschüssel mit eingeschraubtem, zart proiiliertem, ge- gossenem Dorn, der eine leicht gewölbte, geschweift begrenzte, durch- brochene Platte mit sechs Ausschnitten zur Aufnahme der Löffel oder Messer trägt. Was den Meister veranlaßt hat, so oft die Umrandung seines Meisterzeichens zu verändern, ist schwer zu erklären; da aber um diese Zeit kein Silberarbeiter lebte, dem die drei Buchstaben M. P. H. oder M. B. H. entsprechen würden, so müssen wir, weil der Goldarbeiter Matthias Holz- apfel, der von 1736 bis 1750 existierte, Silberarbeiten nicht ausführen durfte, alle die besprochenen Arbeiten dem Matthias Bernhaupt zuweisen. Um diese Zeit (am 29. März 1741) finden wir in den Hofkammerakten des Grazer Statthaltereiarchives eine interessante Nachricht, der wir folgen- des entnehmen: Der Nürnberger Johann Georg Händl ist wegen Falsch- rniinzerei gerichtlich verfolgt worden und ins Ausland entwichen. Zur selben Zeit lebte in Graz Johann Georg Krauß, wahrscheinlich ein gelernter Gold- schmied oder Gürtler. In dem Akte heißt es nun: „Dieser Krauß ist auf das Ablaßpfennig- und Däntesmachen in Graz Bürger geworden und ist es daran gelegen, daß dergleichen Manufakturen da erhalten bleiben." „Krauß hat nun bona Bde von dem Falschmünzer ein Walzwerk erkauft, das im ganzen römischen Reich denen privaten Handwerken verboten, mit dem die großen ,Spilldäntes' bei dem Reichsmünzamt des fränkischen Kreises zu Nürnberg gemacht und von da weiters verkauft werden." „Man kann dem Krauß mit fueg Rechtens dieses Walzwerks nicht berauben; es ist aber nicht ratsam, daß ein solches Werk bei Handen eines Postibelar-Hand- werksmannes gelassen wird, da man damit auch falsche Münzen machen kann." „Weil man dem Krauß nichts unrechtes nachsagen kann, so wird das Walzwerk in das hiesige königliche Münzamt beholtweise zu übernehmen und dem Krauß wird zu gestatten sein, bei denen Münzbeamten gelegen- samber Zeit und Stunden, um welche er sich jedesmal zu insinuiren haben