Graz gezogen werden. Wie überall verlangten höchst- wahrscheinlich auch in Steier- mark die Stadt- und Marktge- meindevertretungen von den . Goldschmieden, ehe sie selb- ständig ihr Handwerk üben durften und des Schutzes der Gemeinde teilhaftig wurden, die Nachweisung der „ehr- lichen" Geburt durch einen Geburtsbrief, ferner die Vor- lage des Lehrbriefes und eine „ te Kundschaft über das frühere Wohlverhalten". Erst nach sorgfältiger Prüfung die- ser Dokumente vom Rate der Stadt oder des Marktes wurde dem Meister die Ausübung des Handwerkes erlaubt und er als „Burger" in den Gemeinde- verband aufgenommen. Aus der Vorrede zur steirischen Goldschmiedeordnung vom Iahre 1592" erfahren wir, daß die Grazer Goldschmiede ihre von ihnen selbst zusammengestellte, höchstwahrscheinlich erste Handwerksordnung am 2. Juni 1571 vom damals in Steiermark regierenden Erzherzog Karl von Österreich bestätigt erhalten haben. In dieser Vorrede heißt es: „Ob wol die in Gott ruehende Fürstl. Durchl. Ertzhertzog Carl zu Österreich etc. Unser geliebter Herr Vetter seligister Gedächtnuß, N. den Goldtschmiden in diser Hauptstatt Grätz, ihr damals fürgebrachte I-Iandtwercks Ordnung, noch den andern Tag Junij deß Ain und sibentzigisten Jars gnädigist Coniirmiert und bestätt, So ist doch nachmalen befunden worden, daß derselben nit allein in viel weg nachtheilig und schädlich zu wider gehandelt, Sonder auch die Goldtschmidtwerch in disen Landen aul-"f kain Prob gearbait worden, Also daß höchsternendte Ihr Fürst. Durchl. hochlöblicher Gedächtnuß zu dises Ubels und Unordnung, gäntzlichen ab: und einstellung, unnd damit zu- gleich die alt Ordnung in ein bessern Standt gebracht werden möchte, sich einer newen unnd solchen Goldtschmidt Ordnung, Inmassen dieselb hernach geschriben stehet, bestendiglich entschlossen, solche auch volkommen auffrichten und publiciern zu lassen, verordnet. Weillen aber under dessen, unnd ehender die Sachen zur vollstendigen Richtigkeit und der ordenlichen ' "Deß Henzogthumbs Steyr Goldlschmidt Ordnung. Gedruckt zu Grätz in Sxeyr, bey Georg Widmun- stetter. Anno MDXCIII." In Originaldruck im Grazer Statthxltereiarchiv liegend. Abb. 5. A. Rnbitsch, Zuckerständer (Gräfin Max Wickenburg in ' Wien)