Bemhart Rehlinger und Hieronymus Buroner als Vertreter der Stadt mit „Johann Reuchlen von Schongau Statuario" am 30. Dezember 1603 über die Herstellung der Bronzen abschlossen." Die einzelnen Figuren werden darin genau beschrieben, so soll der St. Michael I3 bis 14 Werkschuh groß sein. Im übrigen müssen sie „nach außweisung der verglichnen modelli" gemacht werden. Von Wichtigkeit - auch wegen der Rückschlüsse auf die Ent- stehung anderer derartiger Gußwerke - sind die ausführlichen Angaben über die dem Bildhauer obliegende Arbeit, die sich deutlich von der des Gießers trennt. Es heißt da, der „Sculptor" solle „alle nachgemelte statuen und Figuren, vom kern biß in das wachs seiner höchsten kunst und geschicklichkeit nach formieren und mit allem Heiß dergestalt außmachen, das solliche im guß schön und wolfallen mögen" etc. „Wann nun diße statuen im wachß verfertiget, soll er dieselben nach ansetzung der gußröhrn mit irem mantl überziehen und mit eißen abbünden, auch höchstes fleiß darob und daran sein, das solliche gantz und ohne schade in die güeß oder dammgruben und wider heraus gebracht werden mögen", „nach volendtem guß den mantl und gußröhrn von sollichen statuen zu thuen usw." Alle Materialien, wie Eisen, Tonerde, Gips, Wachs, Terpentin, Unschlitt, das Holz zum Brennen der Formen, auch Seile, Ketten, Züge, Walzen und „Läden", um die Bilder in die Gießgrube hinein- und wieder herauszuschaffen, werden ihm geliefert; die nötigen Arbeiter muß er selbst bezahlen. Das im Vertrag beschriebene Verfahren ist die Wachsausschmelzung a cire perdue, die auch bei den Augsburger Brunnen des Gerhard und de Vries angewandt worden ist. Reichels Obliegenheiten, wie sie der Akt schildert, bestehen der Hauptsache nach in dem Aufbau der Kernmasse, dem Modellieren der darübergelegten Wachsschicht an der Hand kleinerer Modelle und in der Zubereitung des F ormmantels. Die vorausgegangene Herstellung der genehmigten Modelle in Ton, Gips oder Wachs wird als eine selbstverständ- liche Vorarbeit nicht weiter erwähnt. Von dem eigentlichen Guß ist nicht die Rede. Er wurde, wie aus den Rechnungsbelegen hervorgeht, wiederum von dem Stadtgießer Wolfgang Neidhart meisterhaft ausgeführt." Selbst die Entfernung des Mantels und der Gußröhren wurde Reiche] nach einem Vermerk auf der Urkunde nachträglich erlassen. Auch das „Ver- schneiden", das heißt das Reinigen und Ziselieren der Oberfläche war nicht seine Sache. Welcher Augsburger Goldschmied dies besorgte, wissen wir nicht. Das Honorar wird auf 2100 rheinische Gulden bemessen. Nach den eigenhändigen Quittungen Reichels"""" zogen sich die Zahlungen im ' Die Urkunde wird von Dr. Wiedemann demnächst im Wortlaut veröffentlicht werden. Herr Dr. Wiede- munn hat mir diese und andere Urkunden des Augsburger Archivs in dankenswerter Weile zugänglich gemacht. "' A. Näigele in: „Die christliche Kunst", a. a. 0., Seite 17.0. Derselbe, "Fünf Genernnonen einer schwäbischen Erzgießerfamilie Neidhnrt", „Württembergische jahrbilcber für Statistik und Lnndeskunde", Stuttgart. 1914, Seite x35; danach begann der Guß im November 1605 im städtischen Gießhaupe. _ Eine von W. Kilian gestochen: Ansicht des Zeughuuses (1659) hat die Aufschrift! "Jßllmßä Reißhel formlvit fudit." m" Der Künstler unterschreibt sich „Hannß Reichle bildhauer und achultor". In den gleichzeitigen Ein- tragungen des Wochenbuches wird er als "bildrpossierer" bezeichnet. o