der sonst grundsätzlich ohne Marke bleibt. Bei Figuren mit vollem Sockel ist sie entweder fortgelassen oder an der Rückseite des Sockels angebracht. Die Marken 21 und folgende sind mit einem Stempel aufgetragen. Marke 24 ist wie 23 in zwei verschiedenen Größen ausgeführt worden. Es ist jedoch bei kleinen Stücken, bei denen der Raum unter dem Boden für die vollständige Marke nicht ausreichte, nur der runde Stempel (23), bei zer- brechlichen, schwer herzustellenden und sehr kostbaren Gegenständen bis- weilen nur das Zepter allein angebracht worden. Auch mit dem Pinsel auf- getragene Zepter kommen in dieser Periode vor. Marke 26 wurde von 1835 bis 1837 neben der Blaumarke, später allein, und zwar vorwiegend für Platten, Lithophanien usw. verwendet. Sie wurde ohne Farbe vertieft eingeprägt. Die transparenten Lichtschirmplatten aus dünnem Biskuitporzellan, sogenannte Lithophanien, die als Fensterschmuck dienten oder vor Kerze und Lampe gestellt wurden, führen neben der Marke 26 noch eine ebenfalls vertieft eingeprägte laufende Nummer, für deren Datierung die folgende Tabelle ermittelt wurde: In die Jahre 1828 bis 1836 fallen die Platten Nummer 1 bis 156 1836137 156 „ 190 1837 bis 1840 190 „ 248 1841142 249 „ 262 1842 bis 1846 263 „ 315 1846147 315 „ 351 1847148 352 „ 376 1849150 377 71 410 1850 bis 185g 410 „ 516 1859160 517 „ 535 1861162 536 „ 555 1862 bis 1865 556 „ 580 Übrigens findet sich ein Zepter, und zwar in blauer und (gemäß Kon- ferenzbeschluß vom 23. April 1804) brauner Farbe unter der Glasur sowie bei bemalten Stücken in grüner Farbe auf der Glasur auch bei Erzeugnissen aus „Gesundheits"- oder „Sanitätsgeschirrmassw, die für Gebrauchs- porzellane und technische Geräte seit 1795 in der Manufaktur und von 1817 bis 1866 in der als selbständige Anstalt abgezweigten „Königlichen Gesundheitsgeschirr-Manufaktur" verarbeitet worden ist. Gegenwärtig sind nur noch die Fabrikmarke 27 für Seegerporzellan und die Fabrikmarke 25 für alle übrigen Porzellane der Staatlichen Manu- faktur in Gebrauch. Der Stempel 28 kommt vorläufig nicht mehr zur Anwendung, da die Fabrikation von bleifreiem Steingut einstweilen ein- gestellt ist. II. DIE MALEREIMARKEN. Besondere Malereimarken zur Kennzeichnung der in der Königlichen Porzellanmanufaktur bemalten oder vergoldeten Stücke sind erst seit Anfang des Jahres 1803 in Gebrauch (Konferenzbeschluß vom 24. Dezember 1802).