zweiten Türken-
belagerung Wiens
schritt man zurEr-
teilung jener „pri-
vilegia privativa",
welche das Recht
auf ausschließliche
Erzeugung und
Vertrieb bestimm-
ter, für das Inland
neuer Waren ein-
räumten. Diese
Privilegierten wa-
ren von jedem
Kunsxschau 1920. Handbedruckter Seidensxofi", Entwurf von Dagobert Peche, aus- b
geführt von der Wiener Werkstätte Zunftzwange e"
freit und durch
Einfuhrbeschränkungen geschützt. So erhielten schon 1667 CratTt und Alt-
dorff ein 25jähriges Privileg auf die Herstellung porzellanartiger Geschirre,
Kristallglaswaren und Spiegel in venezianischer Art, 1675 Bern. Marinetti
ein zojähriges Privileg auf die Erzeugung venezianischer Glaswaren.
Hatte man schon um die Wende des XV. zum XVI, Jahrhundert auf
dem für Zusammenfassung der Arbeit besonders geeigneten Textilgebiete
den bedeutsamen Schritt zum Verlagssystem gemacht, womit der Produzent
von den Lasten des Vertriebes seiner Arbeit befreit wurde und dieser
ausschließlich zugewendet blieb, hiefür vom Verleger auch noch Roh-
material, Kredit oder Geldvorsehüsse empfing, ohne daß jener als Unter-
nehmer auftrat, so setzte die Organisierung einer Massenerzeugung die
Errichtung größerer gemeinsamer Arbeitsräume und die Beeinflussung der
Erzeugung selbst durch Verbesserung aller gemeinsamen technischen Ein-
richtungen vor-
aus. Erst jetzt
konnte man an-
fangen, von In-
dustrie zu spre-
chen, deren Aus-
dehnung sich ab er
freilich noch in
engeren Grenzen
hielt. Die auf Wie-
ner Boden vor
1683 begründeten
Seiden- undTuch-
Kunstschau 192a. Handbedruckter Stoff, Entwurf von Dagobert Pzche, ausgeführt fabnken und Far-
von der Wiener Werkstätte befeien, wjg auch