Regierung am 24. Juli 1563 mitteilt, daß sie den Plan gesendet habe, und daß alles dargestellt sei, vom Wappenhaus bis zum Kräuterturm, auch der Stock der Regierung und Kanzlei, was alles aneinanderstoße und den „äußern" Hof einschließe." Wir bemerken hier, daß der Kräuterturm (das Kräuterhaus) die Nordwestecke der alten Stadt bildete (Abb. 22 ganz rechts vorn). In dem Dreiecke, das durch das Wappenhaus, den „SchatzturrrW und den „Kräuter- turm" gebildet wurde, dehnte sich also die Burg mit ihren Nebenbauten aus; doch erfüllte sie nicht den ganzen Raum. Nur im Osten bildete sie eine geschlossene Masse; nach Westen lockerte sie sich auf und es trat städtischer (bürgerlicher) Besitz dazwischen, wie es denn in dem Regierungsberichte auch heißt, daß das, was mit gelben Strichen umzogen sei, der Stadt (nicht dem Landesherrn) gehöre. Daß der große Hof hier aber als „äußerer Hof" bezeichnet wird, darf uns nicht verwundern; schon in der Urkunde vom Jahre 1561 (Seite 145) war von dem „inneren", das heißt hinteren, Hofe die Rede und damit offenbar der in der hindern (vergäterten) burg gemeint, wie es im Nachlaßverzeichnis vom Jahre 1596 (f. 128) heißt. Dieser „innere" Hof war, nebenbei bemerkt, durch die Pfarrkirche (und den Friedhof) immer dermaßen im Raume be- schränkt, daß die Burg hier stadtwärts nur durch eine Mauer (mit einem Wehrgang) abgeschlossen war, wie wir das sowohl auf den Grundrissen als auf den Stadtplänen Rindlers (im Ferdinandeum) aus den Jahren 1712 und 1723 erkennen. Wir mußten bei unseren Betrachtungen, um das später Bestehende zu erklären, vielfach schon auf weit ältere Urkunden zurückgreifen und haben vor allem erkannt, daß die Außenseite des Mittelteiles der Burg, so wie sie im Jahre 1765 bestand, offenbar zum großen Teile auf den Neubau zurück- geht, der dem Brande vom Jahre 1534 folgte. Wir sind damit also offenbar in eine besonders wichtige Bauperiode der Burg zurückgelangt. Es wird daher nötig sein, nachdem wir die Quellen über den erwähnten Neubau bisher fast nur zur Erklärung des Außenbaues nach Osten hin herangezogen haben, sie nunmehr auch daraufhin zu untersuchen, was sie uns für die Kenntnis der andern (Hob) Seite des Baues, seiner Bedachung und so weiter bieten können. Bei der Hofseite spricht der Vertrag des Jahres 1536 nur von zwei Halbtürmen, die dort zu errichten wären; diese Meldung steht also an- scheinend im Widerspruch mit unserer früheren Feststellung, wonach sich auf dieser Seite drei „I-Ialbtürme" befanden." Es ist uns nun aber schon aus dem Jahre 1537 ein Bericht erhalten, worin verschiedene Arbeiten aufgezählt werden, die der Baumeister Lucius de Spacio teils außer dem " Vgl. KS. 225 und Gesch. von Hof 1563, f. 152 (Reg. 7682); dann KS. 85g (Reg. 7696): abriss oder model des gannczen snhloß vnnd burckh nlhier von anfanng des wappenhuus hinumb biß zu enndt des kreutterhuus, sambt allen ingepzwen vnnd wonungen, auch dem stackh der regierung vnnd cannczlej, so alles aneinander stosst, vnnd den uussern hof beschleusst . . . Die „Regierung" wurde dann von Erzherzog Ferdinand zur Burg hinzugeschlagen. 4'" Die Aufnahme (Abb. 24) ist in diesem Punkte etwas ungenau, wie schon die eckige Form der Türme beweist. Auch Rindler ist nicht ganz zuverlässig. zeigt aber einen Turm mit seitlichen Freitreppen.