225 Man kann den Künstler nicht in vollem Masse für die letztere aus- bilden, ohne ihn gleichzeitig bis zu einem gewissen Grade den Weg der hohen Kunst zu fuhren. Die Kunstgewerbescbnle muss demnach Archi- tektur, Plastik und Malerei lehren, nicht blos zu dem Zwecke, um ge- schickte Ornamentisten, Tapeten- und Musterzeichner u. s. f., sondern um wahre Künstler zu bilden, soweit das Gewerbe ihrer bedarf. Dies ist das Hauptmoment, in welchem die ganze Organisation der Kunstgewerbeschule ihren Angelpunkt finden muss. Die Kunstgewerbeschule wird so bis zu einem gewissen Punkte den- selben Weg nehmen müssen, den der Unterricht an der Akademie der bildenden Künste verfolgt. Auch sie wird ihre Schüler durch das Studium der Antike und des Actes hindurchführen müssen, in der Zeichnung wie in der Modellirung, und den Schülern selbstständige {igürliche Aufgaben stellen. Die Kunstgewerbeschnle an die Akademie anzulehnen, würde sich aber, ganz abgesehen von den Statuten der letztem, welche eine solche Verbindung perhorresciren, schon aus dem Grunde nicht empfehlen, weil der Unterschied zwischen hoher und gewerblicher Kunst, so wenig er in der Natur der Sache begründet ist, thatsächlich doch besteht und nicht übersehen werden kann. Die thatsächliehe Verbindung würde beiden Theilen, namentlich aber der Kunstgewerbeschule, gewiss zum Nachtheile gereichen. Neben der hohen Kunstschule würde die industrielle Kunst- schule stets nur als eine Nebenschule, als ein Anhängsel betrachtet wer- den, und eine ähnliche Rolle spielen, wie bisher die Gewerbezeichensebulo im polytechnischen Institute. Ausser dem Grundsatze der Verbindung der hohen Kunst mit der industriellen Kunst, muss also auch derjenige festgehalten werden, dass die Selbstständigkeit dieser Anstalt, gegenüber jeder anderen Schule, eine Bedingung ihres Gedeihens ist. In die Details der Einrichtung der Kunstgewerbeschule soll bei den gegenwärtigen Vorschlägen nicht eingegangen werden. VI. Die Verbindung der neuen Knnstgewerbeschule mit dem Mus enm, die zuerst von der Handels- und Gewerbekammer angeregt und bevorwortet, und neuerlich wieder in dem Jahresbericht des Vereines der österreichischen Industriellen tiir das Jahr 1865 betont werden ist, und mit Rücksicht auf die beiderseitigen Zwecke dieser Anstalten im höchsten Grade angemessen erscheint, ist für die Stsatsverwaltung, namentlich auch in tinancieller Beziehung von grosser Tragweite. Die bedeutenden Lehrmittel und Behelfe, über welche das Museum vertilgt, die Vorlesungen, die „M.ittheilungen", die eigenen Sammlungen, die Bibliothek, das photographische Atelier, die Gypsgiesserei, wovon mehrere unter andern Verhältnissen bei der Kunstgewerbeschule neu an-