243 nur an das Kensington-Musenm in London und an die Kunstgewerbe- schule in Nürnberg." Hierauf stellte Se. Excellenz jenen Antrag, welcher in der vor- erwihnten Formulirnng zum Bescblusse des Landtages erhoben wurde. Zur Unterstützung dieses Antrages erhoben sich noch Herr Simon Winterstein, Präsident der n. ö. Handels- und Gewerbekammer, Herr Anton Ritter v. Dü clr, vormaliger Präsident dieser Kammer, und Herr Dr. Hoffer. Herr v. Winter s tei n bemerkte unter Anderem: „Der verehrte Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, was in an- dern Läudern für ähnliche Zwecke geschieht. Ich will es nicht weiter ausführen, obzwar mir eine reiche Zahl ähnlicher Anstalten, die auf Staatskosten in vielen und insbesondere in den meisten deutschen Ländern erhalten werden, bekannt ist. In den bisherigen höheren Zeichenschulen waren hauptsächlich vier Gruppen, es war die Gruppe der Baugewerbe, die Gruppe der Webe-Industrie, ferner die sogenannte rein plastische Gruppe, nämlich die Gruppe, in welcher im Zeichnen MetalL, Holz-, Bein- und Meerschaumarbeiter unterrichtet, und endlich die Gruppe für graphische Gegenstände, in welcher auch das Zeichnen für Graviren von Wappen und Siegeln betrie- ben wurde. Wenn je eine Nothwendigkeit vorhanden war, die höchste Aufgabe des Gewerbes, nämlich die Vermälung desselben mit der Kunst, zu erreichen, so ist diese Aufgabe jetzt dringend geworden, denn die jetzige Handelspolitik der Regierung ist eine derartige, dass der Concurrenz unserer Industriellen mit dem Aus- lande - und ich will bei dieser mir nicht passenden Gele- genbeit keine Klage hierüber geführt haben - im weitesten Sinne Raum gegeben wird. Es ist das doch mindestens ein Gebot der Nothwendigkeit, dass unseren österreichischen Industriellen und Gewerbsleuten Gelegenheit ge- geben werde, ihre Fähigkeit namentlich in der Veredlung ihrer Gewerbe durch vollendeten Sinn für Form und Farbe zu entwickeln und zu ver- vollkommnen. Und nachdem es sich nicht um die Einführung eines neuen Institutes, nicht um die Einführung einer neuen Last aus Staatsmitteln handelt, sondern um die Bestimmung einer zweckmiissigen Art und Weise, wie die votirten Gelder für diese Zwecke ausgegeben werden sollen, so bin ich iTir den Antrag St. Excellenz des Freiherrn v. Pratobevera, weil eine Angelegenheit urgirt wird, die, wie der Herr Vorredner er- wähnte, und zwar nicht allein von Seite der Handels- und Gewerbe- karnrner, sondern auch von Seite der Gewerbevereine und anderer Uorpo- rationen, die ähnliche Interessen zu vertreten haben, angeregt wurde. . 15'