127 ebenso zu wirken, wie dies durch das Museum Eir Kunst und Industrie in den wenigen Jahren seines Bestehens hinsichtlich der Veredlung des Geschmackes geschehen ist. Diese Anforderung dürfte umsomehr gerechtfertigt erscheinen, als das Museum für Kunst und lndumie und die damit verbundene Knnst-Gewerbeschnle ohne ihrer eigentlichen Aufgabe entrückt zu werden und ohne wesentliche Veränderungen in ihrer Organisation und Lei- tung kaum eine erspriessliche Thlitigkeit auf dem streng technischen Gebiete zu entwickeln in der Lage sind." In der Organisation und Verwaltung des Gewerbemuseums begegnen wir vielfach einer Benützung jener Einrichtungen, welche nach dem Vorbilde des South-Kensington- Museums im österr. Museum in Uebung sind. In Bezug auf die Aufgabe und deren Durchführung enthält der „Vorschlagt fol- gende Bestimmungen: „l. Sollen Sammlungen von Robprodncten und Fabricaten, von Zeichnungen, Ap- paraten und Maschinen ein Bild des Betriebes der einzelnen Industriezweige und des Grades ihrer Entwickelung gehen. "Diese Sammlungen sollen an vier Wochentagen, von 10-2 Uhr, an Sonntagen von 10-5 Uhr und endlich an allen Abenden der Wochentage von 6-9 Uhr unentgeltlich dem Publicum geödnet sein. An zwei Wochentagen Vormittags soll der Zutritt gegen Entrichtung einer Gebühr von 50 kr. gestattet werden, um Fnchmännern die Möglichkeit eines eingehenden und ungestörten Studiums zu bieten. „2. In einer besonderen Abtheilung, einer Art Musterlager, sollen neue Maschi- nen, Rohproducte und Fabricate, ferner Muster von Waarcn, welche an einzelnen Plätzen vorzugsweise gangbar sind, vorübergehend ausgestellt werden. Diese Gegenstände sollen entweder von der Anstalt angekauß, und eventuell an andere zu den Anschaffungs- kosten abgegeben, oder sie können auch von Privaten an der Anstalt ausgestellt werden, „3. Systematische Vorträge über chemische und mechanische Technologie, Pyroter-hnik und Mechanik, ferner nach Thunlichkeit über Physik, Maschinenzeichnen, sollen durch die Beamten der Gewerbehalle und honorirte Docenten in einer der Vorbildung unseres Gewerhestandes entsprechenden Weise gehalten, durch reichliche Demonstrationen illustrirt werden und auf diese Art den Zuhörern zu jenen Kenntnissen verhelfen, welche zum erfolgreichen Betriebe einzelner Geschäftszweige gegenwärtig unentbehrlich sind. „4. Besondere Vorträge sollen die Fortschritte der Naturwissenschaft und In- dustrie weiteren Kreisen vorführen, und die Theilnahme des Publicums für die letzteren und die Gewerbehalle erhöhen. „S. Eine Bibliothek mit Lese- und Zaichenzimmer hätte sowohl dem Fachmanns die Materialien zu einem eingehenden Studium, als auch dem Gewerbetreibenden die Hilfs- mittel zu seiner allgemeinen und speciellen Bildung zu bieten. Die Bibliothek soll in den für den allgemeinen Besuch bestimmten Stunden zugänglich und mit solchen Repormrien ausgestattet sein, dass auch Besucher, welche keine Kenntniss der einschlagenden Fach- literatur haben, dieselbe mit Erfolg benützen können. „G. Ein chemisches Laboratorium soll zur Unterstützung der Vorträge, zu selbständigen Untersuchungen neuer Verfahrnngsweisen und technischen Proben dienen. In demselben sollen ferner gegen näher zu bestimmende Gebühren Prüfungen von Han- delswaaren vorgenommen werden und Gewerbetreibende die Anleitung zu solchen erhalten. „7. Eine mechanische Versuchswerkstätte sol_l_ zur Prüfung neuer Werkzeuge und Maschinen mit besondererer "Berucksiclrtigung der Bedurfnisse der Kleingewerbe ein- gerichtet werden. Für solche Prufungen waren die auflaufenden Kosten zu ersetzen. „S. Zur gehörigen Bsnützung der Sammlungen sollen raisonnirende Kataloge, nach Bedürfniss auch Monographien herausgegeben und an die Besucher zu einem, eben nur den Herstellungskosten entsprechenden Preise abgegeben werden, Eben so wären durch periodische Publicationen die betheiligten Kreise fortwährend in Kenntniss der neuen Erwerbungen, der an die Gewerbehalle gelangenden Berichte und der technischen Fach- literatur zu erhalten. ,Um die eben entwickelten Aufgaben durchzuführen, sollen zur Verwaltung und Lei- tung der Gewerbehalle folgende Organe berufen werden: „l. Ein Curatorium, aus 15 Mitgliedern bestehend, welches die oberste Leitung zu führen hat. _ _ „2. Ein Di rector, welcher siimmthcho Angelegenheiten der Gewerbehalle leitet, die Anstalt den Behörden gegenüber und in allen anderen Fällen repriisentirt, die Correspon- donz führt, die Sammlungen überwacht, über die Anordnung derselben entscheidet, die Publicationen unter Mithilfe von Fnchmiinnern redigirt, die unzukaufenden Objecte he- stimmt, die an das Curatorium zu erstattenden Berichte verfasst, und die Verhandlungen