lich und nebensächlich mit Kunstindustrie zu beschäftigen Neigung haben; Jeder, welcher die bisherige Wirksamkeit der Herren Stork, Sturm, Lauf berger und König kennt, wird anerkennen müssen, dass dies gerade in dieser Rücksicht hochbegabte Kräfte sind. Es kam bei der Wahl dieser Lehrkräfte noch ein Punkt in Betracht, der schwer in das Gewicht der Erwägungen fallen musste. Es darf einer Kuustgewerbe- schule, insbesondere in Wien, nicht einfallen, eine exclusive Liebhaberei in einer Stylrichtung zu treiben, den Zöglingen der Schule eine Styl- richtung aufdringen zu wollen, die, - mag sie auch fir sich noch so sehr berechtigt sein - im Leben keine ausschliessliehe Berechtigung hat. Diese speciellen Stylrichtungen zu pflegen, dazu mögen Privatateliers geeignet sein, sie mögen in Form von Meisterschulen an Akademien der bildenden Künste eine berechtigte Stätte haben - für Kunstgewerbeschu- len taugen sie nicht. Diese müssen sich an Künstler halten, die feinfüh- lend genug sind, den verschiedenen Aufgaben des kunstgewerblichen Le- bens gebührend Rechnung zu tragen, was allgemein giltiges Kunstgesetz und solide Kunsttechnik ist. Es ist bei der Besetzung der Lehrerstellen auch darauf Rücksicht genommen, dass die verschiedenste Kunsttechnik im Zeichnen und Malen (Oelmalen, Tempel-er, Emailmalen u. s. f.) gelehrt werden kann, wie alle Zweige der zeichnenden Kunst (Blumenmalen u. s. f.), deren specielle Erlernung fir Kunstgewerbe einen besonderen Werth hat. Architektur wird in dieser Schule nur insofern gelehrt, als es sich um innere Ein- richtung des Hauses und der Kirche handelt, und nur jene allgemeinen Gesetze der Architektur (Styllehre, Terminologie der Kunst), welche nöthig sind, um über die Elemente klare Kenntnisse zu verbreiten. Sollte sich _im Laufe der Zeit für specielle Bedürfnisse oder für bisher nicht vorher- gesehene Interessen der Kunstgewerbe die Nothwendigkeit herausstellen, Lehrkanzeln zu eröiilnen, so ist der Aufsichtsrath berufen, diese wahrzu- nehmen und dem Ministerium des Unterrichtes directe Anträge zu stellen. Ein besonderes Augenmerk wird auf Einführung guter Lehrmetho- den, treßlicher Lehrmittel und einer strammen Sehuldisciplin gerichtet werden. Jedermann weiss, welch' grosser Schaden den Schulen durch eine laxe Disciplin erwächst, wie nothwendig es ist, vom Anfange an ein grosses Gewicht auf gute Lehrmethoden und Lehrmittel zu legen. Was letztere betrifft, so hat die Kunstgewerbeschnle einen vortrefflichen Fond von Lehrmitteln in der Bibliothek, der Kupferstichsammlnng und in den Sammlungen des Museums; es ist der Schule eine jährliche Summe zur Anschaffung von Lehrmitteln zugewiesen; auch die n. ö. Handels- und Gewerbekammer, welche die Bestrebungen des österr. Museums mit nicht genug anzuerkennender Liberalität fördert, hat für die Kunstgewerbe- schule einen nicht unbedeutenden Jahresbeitrag votirt. Die Lelirsäle der Kunstgewerbeschule befinden sich in den Localitäten der ehemaligen 10'