zu einem ertblgreichen Wirken im Kunstgewerbe nöthig ist, noch eine Reihe von te ehnischen und wissenschaftlichen Neben- fächern gelehrt werden. Diese Vorträge werden während des Besuches der Fachschnlen oder eventuell schon während der Vorbereitung gehalten; der Besuch derselben ist in der Regel obligatorisch. Diese Nebenfächer zerfallen in solche, worüber an der Kunst- gewerbeschule selbst durch bestimmte Doeenten Vorträge gehalten werden, n. z. alljährlich Perspective- und Schattenconstruction mit Ein- schluss der Projectionslehre und in jedem zweiten Jahre Anatomie, und in solche, für welche von Seite des Museums (wenn möglich im dreijährigen Turnus) Vorträge angeordnet werden. Diese Gegenstände sind: Die Lehre von den Kunststylen, Kunstterminologie und Kunstgeschichte, Ge- schichte der Kunstindustrie oder einzelner Zweige derselben in Verbindung mit Volkswirthschaftslehre, Farbenlehre und Farbenchemie, die Lehre von den in den Gewerben gebrauchten Materialien sowie ihrer technischen Verarbeitung. Selbstverständlich begrenzt sich die Ausdehnung dieser Vorträge durch die Zwecke der Kunstgewerbeschule. Im Studienjahre l8ö8jß9 sollen von diesen Nebenfächern a) Perspective- und Sehattenlehre mit Einschluss der Projectionslehre, b) die Terminologie der Baustyle und die Gethsslehre der antiken Kunst und der Renaissance, c) die allgemeinen Grundbegrilfe der Chemie und der Farbenchemie, und endlich d) Anatomie, letztere im Sommersemester zum Vortrage gelangen. 53. Die Besucher der Kunstgewerbeschule sind theils ordentliche Schüler, welche sich in der einen oder anderen Fachschule nach den Bestimmungen des Lehrplanes vollständig ausbilden wollen, theils Ho- spitanten. Der Besuch sowohl der Vorbereitungsschule als jeder einzelnen Fach- schule ist für ordentliche Schüler in der Regel auf zwei Jahre beschränkt, doch kann besonders begabten Schülern über Beschluss des Lehrercolle- giums gestattet werden, noch ein drittes Jahr in einer der Fachschulen zuzubringen. Der Uebertritt aus der Vorbereitungs- in die Fachschule kann auch im Laufe des Schuljahres erfolgen, wenn der Schüler für die letztere reif geworden ist. Der Uebertritt aus einer Faehschule in eine andere während dieses Zeitraumes, ferner auch, soweit dies dem geordneten Studiengange nicht entgegen ist, der gleichzeitige Besuch zweier Fachschulen unterliegt kei-