1.0 Arbeiten" begegnete man Ausstrellungsgegenständen in Menge, welche entweder der ersten hätten angereiht, oder - gar nicht ausgestellt werden sollen. Die Fayencegefasse und Fliesen von Ferd. Steinbach gehörten unter allen Umständen zu den Erzeugnissen des Kunstgewerbes und wir begreifen nicht, welche Erwägung die hier beliebte Olassiiicirung veran- lasst haben mag. Andere Gegenstände wurden wahrscheinlich unter die "gewerblichen" verwiesen, weil sie von technischer Routine aber nicht von Geschmack zeugten. Doch gegen dies Princip muss Verwahrung eingelegt werden. Die Grenze zwischen Gewerbe und Kunstgewerbe darf nicht willkürlich gezogen und nicht nach Belieben hin oder her ge- rückt werden. Ein Gegenstand will entwedsr nur den Anforderungen der Zweckmässigkeit genügen - dann gehört er in die gewerbliche Ab- theilung, oder er macht Anspruch, durch Zeichnung, Färbung, Ornamen- tation auch unser Schönheitsgefuhl zu befriedigen - dann muss er unter dem Gesichtspunkte der Kleinkunst betrachtet werden. Wird er da nicht genügend befunden, so ist er eben misslungen, und es geht nicht an, die in der einen Classe durchgefallene Arbeit in der andern wieder zu Ehren bringen zu wollen. Ein Stiefel braucht keinen ästhetischen Eindruck zu machen, wenn er nur bequem und solid gearbeitet ist; die geschmacks- widrige Arbeit eines Meerschaumbildhauers aber ist verwerflich, ob sie nun als "gewerbliche" oder als Jmnstgewerbliche" etikettirt wird. Vielfältig zeigten sich die Arbeiter dem specifischen Wiener Ge- schmack oder den abgeschmackten Launen der Mode vollständig unter- worfen. Wo ein Streben nach Besserem sich zu erkennen gab, machte sich aber sehr häufig der Mangel ordentlicher Vorbildung bemerklich. Nicht allein bei den "Dilettanten", deren Curiositäten ein eigenes Cabinet eingeräumt war, also wenn man so sagen darf den "Dilettanten von Pro- fession", sondern auch bei den eigentlichen Arbeitern fallt die Neigung auf, Dinge zu machen, die sie nicht gelernt haben, Gruppen zu compo- niren und plastisch auszuführen, während der Betrelfende sichtlich ausser Stande sein würde, einen fremden Entwurf richtig zu copiren. Die Leiter des Arbeiterbildungsvereins werden sich ein bleibendes Verdienst erwerben, wenn sie in ihren Kreisen die Erkenntniss verbreiten, dass es in der Kunst noch viel weniger als im Handwerk Sprünge gibt, und dass nicht Meister werden kann, wer nicht Lehrling und Gehilfe gewesen ist. Dass dieser letztere Unterschied trotz aller Gewerbefreiheit und aller soeialen Bestrebungen noch immer mit grosser Energie aufrecht erhalten wird, zeigte gerade diese Ausstellung wieder, welche auch eine eigene Abtheilung „Schülerarbeitenu eingerichtet hatte. Schulen, welche nicht ausgesprochene Gewerhseh en sind, mit ihren Zeichnungen, Hand- arbeiten u. dgl. bei solchen usstellungen zuzulassen, scheint uns über- haupt ungerechtfertigt; andererseits glauben wir, dass die Arbeiten sich nur durch ihren technischen Charakter und den Grad der Vollendung