des Objectes ist der Schüler vollständig Herr seiner Neigung. Die ge-' machten Aufnahmen werden am Ende des Jahres ausgestellt, sie he- stimmen den Rang des Zöglings bei der Aufnahme in einen höheren Jahrgang. Am Ende des dritten Studienjahres werden diejenigen der Eleven, welche allen Anforderungen des Unterrichtes während der drei Jahre entsprochen haben, zu" dem allgemeinen Concurse zugelassen, um das Abgangzeugniss, das Diplom, zu erhalten. Das Programm dieses Concnrses ist von einer Commission redigirt, die aus den Professoren der Ateliers, dem Professor der Theorie der Ar- chitektur, dem Professor der vergleichenden Geschichte der Architektur und dem Director der Schule besteht. Der Concurs dauert fünfzig Tage; er beginnt am 15. Juni. Die während der Zeit ausgearbeiteten Projecte können von Denkschriften begleitet sein, welche das Project erläutern. Die Arbeit, die er macht, ist keine Clansurarbeit; er kann während der Zeit den Rath hören von wem er will. wie jeder selbständige Künstler. Am Ende der drei Monate werden die Arbeiten durch drei Tage öffent- lich ausgestellt und dann durch eine Jury geprüft. Dieselbe besteht zum mindesten aus fünf Mitgliedern aus der Reihe der Professoren und einigen hervorragenden selbständigen Architekten. Die Jury ist üifentlich; jeder Concurrent wird vorgerufen, sein Pro' ject zu erklären und zu vertheidigen. Wir haben einer solchen Jury- Sitzung beigewohnt und waren gleichmässig erfreut über den Tact der Mitglieder der Jury, welche die Fragen stellten, als über die Art und Weise, wie die Concurrenten dieselben beantworteten. Die Jury classi- ficirt die Ccncnrrenten und übergibt die Classification dem Director und dem Conseil der Schule, welche dann mit Rücksicht auf die Classiiication des letzten Jahrganges das Diplom ausfertigen." Derjenige Zögling, wel- cher kein Diplom erhält, kann an dem Concurse des nächsten Jahres wieder theilnehmen. Zu dieser Schule können Inländer wie Ausländer zugelassen werden. Der Preis des Unterrichtes betragt jährlich 850 Francs, welche in vier Raten bezahlt werden. Ausscrdem werden 40 Frcs. für Abnützung der Gegenstände eingelegt, die der Schüler bei seinem Austritte zurückerhält, wenn der Schule kein Schaden durch seine Schuld erwachsen ist. Diejenigen, welche in die Schule eintreten wollen, haben eine Auf- nahmsprüfung zu machen, die in den Reglements genan vorgezeichnet ist. Die Aufnahmeprüfung kann in Paris oder in den Departements ge- macht werden; sie besteht in einer Zeichnung nach einem ornamentalen Basrelief, einer Zeichnung eines Gebäudes auf einem cotirten Üroquis, einer schriftlichen Composition und einer mündlichen Prüfung aus der Algebra und Geometrie, den Elementen der descriptiven Geometrie und der Geographie. Die Zahl der Zöglinge ist gegenwärtig beiläufig fünfzig.