a) Die Ueberlassung eines grossen, lichten Gebiudes mit tliessendem Wasser fiir die Färberei, nebst einem Gerten zur Cultivirung von Blumen etc. b) Eine Subvention von 500,000 Franes per Jahr fiir die Dauer von 20 Jahren. Eine so lange Zeit würde es nämlich erfordern, bis eine hinreichende Anzahl von Dessi- nateurs, Stickern und Fiirbern ausgebildet wäre. Indem Uesterreich noch keinen Ueberünss an guten Volksschulen und anderen Bil- dungsanstalten besitzt und auf diesem Felde noch so vieles nachzuholen hat, kann Befe- reut nicht glauben, dass die Staatsregierung daran dankt, eine Summe von 10 Millionen Frenes auf die Errichtung eines Institutes zu verwenden, welches doch nur in erster Linie den Zweck hätte, die höchste Luxusweberei in Oesterreich auf Staatskosten heranzuziehen. Sollte die Absicht bestehen, die österreichische Industrie aus Staatsmitteln in dieser Richtung kräftiger zu unterstützen, als es bisher geschehen ist, so bietet das k. k. österr. Museum für Kunst und Industrie nebst der damit verbundenen Kunstgewerbeschule noch ein weites Feld zur Cultivirung kunstgewerblicher Bildung. Referent beantragt deshalb: Die Kammer möge des vorliegende Project in seiner jetzigen Fassung als nicht zur Berücksichtigung geeignet bezeichnen, gleichzeitig aber ihr Votum dahin abgeben, dass für den Fall, als die Ueberreicher des Projectes dieses auf eigene Kosten ausführen wollten, die Kammer empfehle, es möge die Staatsverwaltuug dem Unternehmen ihre moralische Unterstützung angedeihen lassen. Es wurde beschlossen, dem Inhalte des Referates gemäss das Gutachten an die k. k. Statthalterei abzugeben. Ueber Antrag des Herrn Kunnxerrathes Suess und nach Be- merkungen des Herrn Knnxmerrathes Hirschler wurde ferner die zweite Section beauf- tragt, die Errichtung einer Fachsuhule für Färberei und Zeugdrnckerei in Wien, wie eine ähnliche Anstalt soeben in Prag aus Privatmitteln geschadien wurde, in Berathung zu ziehen. (Die rünilsche Ausstellung von Kunst- und Industrie-Gegenständen), welche für den katholischen Cnltns bestimmt sind, beginnt am l. Februar 1570 und wird am I. Mai desselben Jahres geschlossen. Die Annahme der zur Ausstellung gelangenden Gegenstände geschieht vom 15. Decemher 1869 bis zum 15. Januar 1870. Die römische Ausstellung umfasst vorzüglich Werke der Neuzeit von der Renaissance-Periode angefan- gen. Jedoch wird auch eine specielle Section fiir Werke zus dem Mittelalter bestimmt. Des Ausstellungs -Programm enthält vier Classen von Ausstellungs-Gegenständen, nämlich: l. Gefäese und Geräthe zum Gebrauche beim Altar; 2. priesterliche Gewänder, Altarbekleidnng etc.; 3. Werke der Malerei, Bildhauerkuust, Architektur etc.; 4. Kunst- und Industrie-Producte, welche zur Ausschmückung der Kirchen dienen. Die Oberleitung der Ausstellung ist dem päpstlichen Ministerium für Handel und öifentlicbe Arbeiten übertragen. Auf Vorschlag desselben wird Se. Heiligkeit eine Com- mission ernennen, die über Annahme, Aufstellung etc. der angemeldeten Gegenstände ent- scheidet. Letztere wird auch unter Beiziehung der von den Ausstellern gewählten Com- missäre über die zu ertheilenden Preise und Ehrenzeugnisse entscheiden. In Wien, Pest, Prag und Innsbruck können für die Ausstellung bestimmte Gegenstände durch eine Com- mission hervorragender Künstler und Kunstverständiger geprüft werden, ob sie zur Aus- stellung geeignet seien. Nähere Auskünfte ertheilt die Kanzlei der päpstlichen Nuntiatur in Wien, Stadt, am Hof Nr. 4. n Die Bedaetion der „Hitthei1nngen" erlaubt sich die EH. Abonnenten aufmerksam su machen, dass der 4. Jahrgang dieser Monatsschrift mit dem September-Hefte 1869 (Nr. 48) zu Ende ging und um die Einsendung des Prßnumerationsbetrages üir den 5. Jahrgang (Octbr. 1869 bis Septbr. 1870) zn ersuchen, damit in der Zusendung keine Unterbrechung eintritt. Selbstverlag den kais. kön. österreichischen Mlineuml. Druck von Gar] Geroldüa Sohn in Wien.