313 I s. s. Abgesehen "von der Prüfung der Gegenstände vor der Aufnahme findet keine weitere Beurtheilung statt, wie auch keinerlei Vertbeilnng von Prämien 'oder Preisen. Den Ausstellern ist es aber gestattet, die Verkaufspreise der ausge- stellten Gegenstände bei denselben uuzuheften und sidx durch Agenten vertraten zu lassen. Für jene Aussteller, welche keine besonderen Vertreter haben, ertbeilt das Aus- stellungsbureau die allfällig begehrten Ansküntic. S. 6. Die Aussteller haben für den ihnen zugetheilten Ausstellnngsraum keinerlei Platzg-eld oder irgendwie benannte Gebühren zu entrichten, sie sind aber selbstver- ständlich verpdichtet, für ihre zur Ausstellung gebrachten Gegenstände die Kosten des Hin- und Riicktransportes, sowie die des Arrangementes selbst zu besorgen. Diejenigen neuen Kästen und Pulte, welche bis zur Eröffnung der Ausstellung für des neue Museum angefertigt seln werden, stellt die Direction des Museums, sc- weit sie nach ihrer Beschaffenheit passend erscheinen, bereltwilllgst den Ausstellern auf ihren Wunsch zur Verfügung. Die Regel ist natürlich, dass die Aussteller selbst für das Mobiliar Sorge tragen, nur ausnahmsweise kann die Anstalt aushelfen. Ebenso selbstverständlich müssen derartige Wünsche, welche dem Museum zuerst bekannt gegeben werden, auch zuerst berücksichtigt werden, und Aus- steller, welche etwa stillschweigend auf die Benützung der Kästen des ' Museums rechnen wollten, würden es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn im entscheidenden Augenblicke keine Möbel für sie zur Verfügung wären. Aussteller, welche eigene Kästen anfertigen Lassen, werden ersucht, die Zeichnungen und Maasse derselben vorher an die Museums-Direction einzusenden, damit diese etwaige Anstände rechtzeitig zur Sprache bringen könne. Ferner wiederholen wir noch einmal das in den "Erläuterungen zum P r o g r a n: m" über die Gebietsbestimmung der Kunstindustrie Gesagte: „Die Grenze zwischen der Kunst und Industrie, wo die Eine auf- hört, die andere anfängt, ist unendlich schwer zu ziehen und existirt auch eigentlich gar nicht. Halten wir aber theoretisch beide Begriife in ihrer möglichsten Trennung auseinander, so finden wir, dass der eine, die Kunst, das Schöne für sich ohne alle Nebenrücksicbten verfolgt, der andere, die Industrie, den Nutzen, den Gebrauch. eine Zweckbestimmung zur Grundlage hat. In dem Begriff "Kunstindustrie" tritt nun beides i zusammen, das Schöne verbindet sich mit dem Nützlichen, mit dem Zweckdienlichen, mit dem, was wirklich gebraucht wird oder mindestens den Schein des Brauchbaren an sich trägt. In dieser Verbindung liegt das Wesentliche. Irgend ein Gegenstand des Gebrauches, ein Topf, ein Instrument, ein Werkstück, das sein Verfertiger hat zugleich verschönern wollen, indem er ihm eine von dem blos Zweckdienlichen abweichende, für das Auge wohlgefallige Gestalt gegeben oder ihm eine von dem Standpunkte der Zweckmäßigkeit überflüssige Verzierung angehängt hat, es ist dadurch in das Gebiet der Kunstindustrie gerückt, es ist ßladurch ein kunstindustrieller Gegenstand geworden.