414 Allgemeine Zoichanschulen. Wir halten für den Aufschwung der Kunstgewerbe und für För- derung des Geschmackes keine Massregel für wichtiger, als es die ist, welche die Wiener Zeitung vom 13. Juli ankündigt, es ist dies die Ein- führuug allgemeiner Zeichenschulen. Sie hat ihre Bedeutung nicht blos für Wien, sondern in weit höherem Grade für die Kronländer, und wird, wenn die Einführung dieser Zeichenschulen auch nur mit einigem Ge- schicke geschieht, von der segensreichsten Wirkung auf die bisher ganz vernachlässigte Kunstbildung in unseren Kronländern sein. Der angedeutete officiöse Artikel der Wiener Zeitung lautet: Von der Ueberzeugung geleitet, dass es nothwendig sei, sowohl ienen Personen, welchen die Aneignung einer gewissen Fertigkeit im Frei- handzeichuen für ihren Beruf ein Bedürfniss ist, als auch insbesondere solchen, die, einem inneren Drange folgend, ihre künstlerische Begabung erproben und sich für eigentliche Kunststudien vorbereiten wollen, Gele- genheit zu ihrer Ausbildung zu geben, hat der Herr Minister für Cultus und Unterricht die Einleitung getroffen, dass in einzelnen grösseren Städten der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder womöglich schon mit dem Beginne des Studienjahres i873f74 eigene Schulen für den Un- terricht im Freihandzeichnen provisorisch errichtet und unter die Leitung bewährter Fachleute gestellt werden. Ziele des Unterrichtes werden sein: Bildung des Geschmackes, Ver- ständniss der Formen, so wie richtige Auffassung und Fertigkeit in der Darstellung körperlicher Erscheinungen; den verschiedenen Bedürfnissen der Schüler entsprechend, wird das Zeichnen -sowohl nach guten orna- mentalen Stylmustern als auch nach plastischen Modellen zu pflegen und der Unterricht mit der correcten Darstellung der menschlichen Gestalt nach dem Runden abzuschliessen sein. Der Unterricht wird mit dem Schuljahre zu beginnen und zu schliessen sein und an allen Wochentagen von 5 bis 8 Uhr stattzulinden haben. Hiebei werden den Vorträgen über die Entstehung perspectivischer Bilder, über die bei ihrer Wiedergabe zu beachtenden Grundsätze und über Schattengebung so wie den sie begleitenden Uebungen an Einem Tage in der Woche drei unmittelbar auf einander folgende Stunden zu widmen sein. _ Wo sich das Bedürfniss für einen Nachmittags-Unterricht heraus- stellt und die Verhältnisse einen solchen zulassen, wird derselbe an vier Tagen in der Woche auf die Dauer des Schuljahres einzuführen sein. Die Schüleraufnahrne wird in den ersten Tagen des Monats Octohei- beginnen und so lange dauern, als in den der Schule zugewiesenen Loca- litäten Platz vorhanden sein wird. In diese Schulen werden alle jene unbedingt aufgenommen werden, welche die vierte Classe der Unterrealschule oder des Realgyrnnasiums mit genügendem Erfolge zurückgelegt haben.