alleinig auf die Wirtschaft hin Bürger geworden, und daher möge man ihm auferladen, daß er sich seiner Profession, der Weinwirtschaft, alleinig zu bedienen schuldig sein soll". Vogl wieder erklärte auf die Klage protzig, Schwanthaler möge „als unangesessene Person? erst einen Bürgen stellen", dann erst brauche er zu antworten. Doch wolle er mit Vorbehalt seines Rechtes vorbringen, daß sein Vater Ludwig Vogl sel. über seine erlernte Kunst einen authentischen Lehrbrief gehabt habe, den er jederzeit vorzeigen könne. Er selbst habe ebenfalls seine Kunst redlich erlernt. „Es sei aber gar nicht bekannt, wo und von wem Schwanthalers Vater die Kunst gelernt, ob der oder Thomas Schwanthaler jemals einen Lehrbrief gehabt. Man solle dem Kläger auftragen, seinen und seines Vaters Lehrbrief in authentica forma vorzuzeigen." Über den Ausgang des Prozesses ist nichts weiter bekannt. Vogl übte jedenfalls weiter seinen Bildhauerberuf aus. Die zwei Konkurrenten wurden zu grimmigen Feinden. Schwanthaler ließ sich sogar zu Tätlichkeiten gegen den Gesellen Vogls hinreißen, er beschimpfte seinen Konkurrenten und nannte ihn „Frötter und schlimmen Schelmen". Es kam zu wiederholten Klagen und sogar die Gesellen übertrugen die Streitigkeiten ihrer Meister aufeinander. Gar manche „compromotierliche Personen" ver- mittelten zwischen beiden, aber heute versöhnten sich die beiden und schlossen „zu Erhaltung guter Nachbarschaft, auch künftiger Fried- und Einigkeit einen Vergleich"; man erklärte sogar, man könne voneinander „nichts anders als Ehr, Liebes und Gutes sagen", und bei nächster Gelegenheit gab es wieder Klagen, exekutive Pfändungen usf. Nach allem scheint von beiden Gegnern Schwanthaler der tempe- ramentvollere Kampfhahn gewesen zu sein, der sich, wie er selbst gestand, „aus vor- eilendem Zorn und Hitzigkeit" zu Angriffen verleiten ließ. Er war eben eine impulsive Künstlematur. In dieser bewegten Zeit seiner ersten er- bitterten Konkurrenzkämpfe hat sich Schwan- thaler, der in seinem I-Iochaltar noch ganz in handwerklichen Traditionen steckte, künst- lerisch zur Individualität durchgerungen. Im Jahre 166g arbeitete er an dem Floriani-Altar der Pfarrkirche in Ried, den die Brauerzeche gestiftet hatte (Abb. 6 bis 8). Mit diesem Werk tritt der Rieder Bildhauer als ein Künst- ler von Rang und Können in die heimatliche 4' Nach dem Rieder Ratsprotokolle vom r. Oktober 1667, Fol. xoo, war an diesem Tage bereits an Thomas Schwanthaler und seine Frau Eva Vorburger das Bürgerrecht verliehen worden. Abb. 9, Mattighofen, Oberösterreich, ehe- Vgl. Dr. Gärtner in „I-Ieirnatkunde", 8. Heft, Seite m6. rnalige Stiftskirche, Hochaltar, St. Paulus 31