3 59__ suche des Publicums reservirt zu bleiben habe. Diese Ausstellung, welche eine in ihrer Art einzig destehende zu werden verspricht, wird nach dem festgesetzten Plane nicht blos Gemälde, Statuen, Zeichnungen, antike und moderne Medaillen, lntaglien, Cameen etc. umfassen, sondern auch Glasmalereien, Erzeugnisse der Goldschmiedekunst, Glasarbeiten, Emails, Mosaiken, Mobel, Marqueterien, Modelle in Wachs, Elfenbeinschnitzereien, Terra- cotta-Gegenstande, ernaillirte Thonarbeiten von Lucca della Robbia, Majoliken, Seiden- und Sammtstoife, Brocate, Teppiche, Spitzen; ferner Musik-Instrumente, Bücher, Manu- scripte, Buchbinder-Arbeiten; endlich gestickte Polster, Wagen, Tragsessel, bemalte Koffer, optische und physikalische Instrumente, Uhren, Niello-Arbeiten, Tabatieren und schliess- lich ltunsthistorische Merkwürdigkeiten jeder Art. (Knnstgewerblioho Fanhschula des Gewerbemuseuma in Zürich.) Wir theilen in Nachfolgendem das Programm und den Lehrplan der genannten Fachschule mit, deren Sommersemester am 2x. April begonnen hat. I. Programm. Art. t. Die kunstgewerbliche Fachschule des Gewerbemuseums in Zürich bezweckt die künstlerische Heranbildung von tüchtigen Arbeitskräften beiderlei Ge- schlechtes für die Bedürfnisse der verschiedenen Zweige der Kunstindustrien, mit beson- derer Berücksichtigung der Töpferei, der Bildhauerei, Bildschnitzerei und den damit ver- wandten Gewerben. Art. 2. Der Lehrplan umfasst: Vorlesungen über die nüthigsten Hilfswissenschaften; Zeichnen von Ornamenten und Figuren nach Vorbildern und nach der Natur; Entwerfen von kunstgewerblichen Gegenständen; Modelliren in Thon und WVachs; Ausführung von keramischen Arbeiten; Anbringung plastischen und farbigen Schmuckes auf Glas- und Thonwaaren; Arbeiten in Holz, Stein etc. Art. 3. Die Besucher der Schule theilen sich in eigentliche Fachschüler und Ho- spitanten. Art. 4. Die Arbeitszeit betragt täglich neun Stunden. Ferienzeit 9 bis 10 Wochen per Jahr. Art. 5. Um in die Schule aufgenommen zu werden, muss sich der Bewerber dar- über ausweisen: r. dass er das 15. Altersjahr zurückgelegt habe; 2. dass ihn seine Kennt- nisse dazu befähigen, die Schule mit Erfolg besuchen zu können. Art. 6. Schüler und Hospitanten haben eine einmalige Einschreibegebühr von 5 Frcs. zu entrichten. Das Schulgeld beträgt für die Fachschüler 20 Frcs. per Semester. Mit Bewilligung des Schulvorstandes dürfen in der Schule für den Verkauf bestimmte Arbeiten ausgeführt werden. Die Verwerthung solcher Arbeiten besorgt das Museum und vergütet dem be- treffenden Schüler den erzielten Nettoerlös. An. 7. Am Ende des Schuljahres findet eine öffentliche Prüfung, verbunden mit der Ausstellung der gemachten Arbeiten, statt. Schüler, welche die Schule während min- destens zwei Semestern besucht haben, erhalten Fahigkeitszeugnisse. Die',Schule vermittelt auf Wunsch denjenigen Schülern, welche die Schule absolvirt haben, Anstellungen in der Praxis. Die Fachschüler sind gehalten, die ganze in Art. 4 bezeichnete Zeit in der Schule zu verbleiben und müssen den für ihr Fach besonders bestimmten Lehrplan verfolgen. Es sollen dieselben in der Regel die Schule während wenigstens zwei Jahren besuchen. Der Eintritt erfolgt nur auf den Anfang eines Semesters. Die Hospitanten verptiichten sich nur für diejenige Arbeitszeit, die sie bei ihrem Eintritt angemeldet haben. Durch die Aufnahme von Hospitanten soll es jüngeren und älteren Zeichnern, Modelleuren, Stuc- catoren, Bildschnitzern etc. etc., welche schon praktisch thatig sind, ermöglicht werden, sich noch in einzelnen Richtungen besser auszubilden und in ihr Fach einschlagende Ar- beiten unter der Leitung des Lehrers und mit Benützung der Vorbilder und Einrichtungen der Anstalt auszuführen. II. Lehrplan. Zeichnen von Ornamenten und Figuren nach Vorbildern und nach der Natur, Entwerfen von kunstgewerblichen Gegenständen, Modelliren in Thon uud Wachs, Ausführung von Töpferarbeiten, Anbringung plastischen und farbigen Schmuckes auf Thon- waaren, Arbeiten in Holz, Stein etc. bei Herrn Joseph Reg]. Formenlehre mit praktischen Uebungen bei Herrn Architekt Albert Müller. Darstellende Geometrie mit Zeichnungsübungcn bei Herrn Secundarlehrer Ryffel. lm Winter-Abendcurs: Zeichnen von Ornamenten und Figuren, Entwerfen von kunstgewerblichen Gegenständen bei Herrn Jos. Regl. lm Sommer dasselbe im Frühcurs. (Museum und Kunstgewerbeachule in Haar-laut.) Die niederländische Gesell- schaft zur Beförderung der lndustrie zu Haarlem kann sich dessen rühmen, zur würdigen Feier ihres hundertjährigen Bestehens im Jahre 1877 das erste Museum fur Kunstindusrrie in den Niederlanden erotfnet zu haben.