f) Erfindungen oder Entdeckungen, welche in der Versuchsanstalt ge- macht werden, sind vom Leiter mit allen im Privilegiengesetze vom Jahre 1852 (R. G. Bl. vorn 25. September 1852, XVlll. St. x84) P. 12. vorgeschriebenen Cautelen zu beschreiben, und die Beschrei- bung versiegelt im Archive des k. k. Unterrichtsministeriums zu hinterlegen. Hiedurch soll dem eventuellen Verluste vom Erfinder etwa geheim gehaltener Verfahrungsweisen vorgebeugt, in keiner Weise jedoch seiner, beziehungsweise seiner Erbfolger Eigenthums- rechten präjudicirt werden. g) Der Verkauf der von dem Leiter der Versuchsanstalt erfundenen Farben oder sonstigen chemischen Präparaten für die Zwecke des Kunstgewerbes ist Privatsache des Erfinders. Derselbe ist nur ver- pflichtet, einerseits seine Erfindungen der inländischen lndustrie zugänglich zu machen und der Direction des k. k. Oesterr. Mu- seums die Anzeige zu erstatten, welchen inländischen Firmen er die Erzeugung und den Vertrieb jener Artikel übertragen hat, - an- dererseits mit ausländischen Firmen in keinerlei Verbindung zu dem angegebenen Zwecke zu treten. h) Dienstreisen zum Zwecke der Inspicirung oder Einrichtung kunst- gewerblicher Fachschulen unternimmt der Leiter der Versuchsanstalt in Folge der ihm auf dem Wege der Direction des Oesterr. Mu- seums zugehenden Aufforderung desjenigen Ministeriums, zu dessen Ressort die betreffende Fachschule gehört. Von dem Antritt der Reise und der voraussichtlichen Dauer derselben hat er der Di- rection des Museums Anzeige zu erstatten. Q. 5. Mit der Ueberwachung der Anstalt wird der Aufsichtsrath der Kunstgewerbeschule betraut. Derselbe hat in Allem, was dem Gedeihen der Anstalt förderlich sein kann, die Initiative zu ergreifen und darauf bezügliche Anträge an das Ministerium zu richten, überhaupt dem Mini- sterium in der Leitung der Anstalt mit Rath und That beizustehen. Etwaige Anträge des Leiters der Versuchsanstalt werden im Aufsichts- rathe besprochen und gehen von diesem rnit einem Gutachten begleitet an das Ministerium. Der Director des Museums als Vorsitzender des Aufsichtsrathes be- stimmt, welchen Sitzungen der Leiter der Versuchsanstalt beizuwohnen hat. Vorlesungen Im lluaeum. Den Cyclus dieses Winters beschloss Reg.-Rath Prof. v. Neumann mit einem zwei Abende (16. und 23. März) in Anspruch nehmenden Vortrage über udas Gewerbe und Kunstgewerbe in Oesterreichs älterer Zeit-l. Nach kurzem Hinblicke auf die Wichtigkeit jener Zweige der menschlichen Thätigkeit, als die mächtigste Grund- feste unseres Wohlstandes, wies er auf die Schwierigkeit ihrer Betrachtung für den Ge- schichtschreiber hin. Die Stetigkeit und das Allmälige ihrer Entwicklung lässt nämlich die Anhaltspunkte der fortschreitenden Bewegung fast verschwinden: wie der alleinigen Uebung der Hausindustrie im achten und neunten Jahrhundert die Hörigkeit der Hand- werker unter den Mauern eines Klosters oder einer Burg folgt, wie dann die Handwerker