Berlin herausstellten. Bezüglich einer dritten Skizze mit dem Motto wGloriau, die, wie sich ergeben hat, von dem Bildhauer L. Rau herrührt, deren tragischer Charakter die Verwendung zu dem vorschwebenden Zweck auszuschiiessen schien, richtete man in Anerkennung der künstlerischen Vorzüglichkeit denselben In den Minister den Antrag auf Erwerbung unter Vorbehalt späterer geeigneter Bestimmung. Reglement fiir den lllterrluhtlln der Keramik und anderen inlt derselben verwandten Fächern an iler Kuiietqewerheseliiile. ' (Genehmigt mit Erlass den h. k. k. Minist. Gir Ciiltiu u. Unterr. vom 25. April i879, Z. 4867.) . i. Der Unterricht in der Keramik und anderen mit derselben verwandten Flchern wird an der Kunstgewcrbeschule des k. k. Oesterr. Museums Rlr Kunst und Industrie von einem honorirten Docenten-ertheilt, welcher der Direction der Kunstgewerbeschiile untersteht. _ _ _ Q. z. Gegenstand dieses Unterrichtes ist: Die praktische Ausübung des artistischen Tbeils der Keramik und anderer mit dieser Disciplin verwandten Facher. Der Umfang des Unterrichts besteht in Folgendem: a) Gründliche Kenntniss der besten vorhandenen Beispiele von Objecten, welche in den verschiedenen Techniken der Keramik etc. ausgeführt sind. Gleichzeitige Einführung in die einschlägige Literatur. b) Uehungen im Entwerfen, mit besonderer Berücksichtigung der Eigenthümlichlteiten jener Techniken, welche bei der Ausführung der betretfenden Entwürfe in An- wendung zu kommen haben. c) Die selbständige Herstellung beziehungsweise Auaschmückung von Erzeugnissen der Keramik etc., insbesondere auch solcher, bei welchen die von der Chemisch- technischen Versuchsanstalt des k. k. Oesterr. Museums an die Kunstgewerbeschule gelieferten Präparate, Farben etc. in Anwendung gebracht werden können, letzteres im Sinne des E. 4c des Statuts der Chemisch-technischen Versuchsanstalt. ' 9. 3. Als Vorbedingung zum Eintritt in diesen Ciirs gilt ausser den im Q. 6 des Lehr- planes der Kuristgewerbeschule angeführten Erfordernissen, die erlangte Fertigkeit im Zeichnen figuraler und ornamentaler Details, ferner die Kenntniss der Styllehre, der Pro- jections- und Schattenlehre und der Perspective. Diejenigen, welche die Absicht haben, Schüler dieses Unterrichtszweiges zu werden, haben sich bei dem Director der Kunstgewerbeschule zu melden und werden von dem- selben dem Docenten zugewiesen. Die Unterrichts- und Arbeitsstunden siiid die gewöhnlichen an der Kunstgewerbe- schule eingeführten, mit Ausnahme der Stunden des Abendeurses (5-7 Uhr) im Winter und des Morgencuraes (7-9 Uhr) im Sommer. ä. 5. Dauer und Erfolg der Studien im Fache der Keramik etc. werden ordentlichen Schülern in ihrem Abgangszeugnisse bestätigt. ' Q. 6. Der Docent hat die Anwendung der Präparate etc), welche zurn Zwecke der Ver- wendung bei Arbeiten seines Lehrgegenstandes von der Versuchsanstalt an die Kunst- gewerbeschule geliefert werden, praktisch zu erproben; er hat zu diesem Zwecke von dem Leiter der Versuchsanstalt über die chemische Beschaffenheit und die besonderen Eigenschaften der genannten Präparate [die nöthigen Informationen zu empfangen. Dem Docenten stehen zur Vornahme dieser und aller im Interesse seiner Schule vorgenom- menen Arbeiten so wie in den Fallen, wo mit dem Unterrichte technische Proceduren wie z. B. das Einbrennen von Farben, das Aufschinelzcn von Emaillen etc. verbunden ist, die Oefen und sonstigen hiezu nöthigen Einrichtungen der Versuchsanstalt zur Ver- thgung, und hat sich derselbe betreffs der Zeit und der Dauer ihrer Benutzung mit dem Leiter der Versuchsanstalt ieweilig in's Einvernehmen zu setzen.