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Prof. Woltman n: Obgleich ich aus der gestrigen Debatte die Ueber-
zeugung gewonnen habe, dass über den Punkt betreffend die Ausdrücke wrechtsu
und wlinksu eine Einigung nicht zu erzielen ist, habe ich denselben, durch den
gestrigen Beschluss der Versammlung gezwungen, doch in meine Resolution mit
aufgenommen und zwar in dem gestern von mir befürworteten Sinne.
Prof. yon Liitzow (Wien): Ich würde es für einen grossen Gewinn
halten, wenn durch Ablehnung der Wol tmannschen Fassung das Gewöhnliche
als gut und richtig constatirt würde.
Prof. Thausing: lch habe geglaubt, dass über diese Frage die Vertagung
beschlossen ist; ich bedaure, mich darin geirrt zu haben. Es würde sehr zu
beklagen sein, wenn durch einen unglücklichen Beschluss eine Art von Praeoc-
cupation geschaffen würde. Denn die Frage ist, obzwar wissenschaftlich eigentlich
vollkommen gleichgültig, praktisch von eminenter Bedeutung. s
Es sind inzwischen bei dem Vorsitzenden folgende Abänderungs-
anträge "eingegangen:
Prof. Woltmann: Am Beginne jedes Kataloges ist anzugehen, ob die
Ausdrücke rechts un) links heraldisch oder vom Beschauer zu verstehen sind.
Superintendent Teu tsch: In jedem Katalog ist genau anzugeben, in welchem
Sinne (ob heraldisch oder nicht) die Bezeichnung rechts und links gebraucht
worden, und es ist im Kataloge durchweg nur eine Bezeichnungsweise. zu ge-
brauchen.
Dr. Bruno Meyer: Jeder Katalog muss am Anfang angeben, wie die Aus-
drücke rechts und links zu verstehen sind, 0b vom Beschauer oder vom Bilde aus.
Prof. Thausing: Im Vorworte des Kataloges ist anzugehen, ob die Aus-
drücke r_echts und links in der üblichen Weise vom Beschauer aus oder heraldisch
zu verstehen sind.
Prof. Conze: Oh in den Beschreibungen die Ausdrücke rechts und links
im heraldischen Sinne oder nach dem gewöhnlichen Sprachgehrauche zu ver-
stehen sind, ist am Anfange eines jeden Kataloges anzugeben und hiernach con-
sequent überall zu verfahren.
Professoren v. Lützow und Kinkel: Die Ausdrücke rechts und links
sind in der üblichen Weise vom Beschauer aus zu verstehen.
Für die (als integrirender Theil der das Referat zusammenfassenden
Resolution nicht zurückgezogene), Bestimmung des heraldischen Gebrauches
von rechts und links finden sich nur vier Stimmen.
Bei der Abstimmung über den Antrag Lützow-Kinkel muss eine
Auszahlung stattfinden, welche - bei zahlreichen Enthaltungen -
22 Stimmen für, eben so viele gegen denselben ergiebt. Da der Vor-
sitzende seine ausschlaggebende Stimme nicht zur Geltung bringt, ist der _
Antrag gefallen.
Prof. Woltmann und Dr. Bruno Meyer ziehen ihre Anträge zu
Gunsten des Antrages Teutsch zurück. Der Woltmanxfsche wird von
Dr. Gaedertz (Lübeck) wieder aufgenommen.
Die dem Sinne nach übereinstimmenden Anträge Thausing und
Conze finden nur vier Stimmen.
Auch der Antrag Teutsch fällt gegen eine erheblichere Minorität.
Endlich wird der Antrag Gaedertz (Woltmann) mit sehr grosser
Majorität angenommen. (Fortsetzung folgt.)