und Thierstücken bringt, ohne eine reelle Fertigkeit, ohne Sicherheit in der Handhabung der Instrumente zu erzielen, ohne Einsicht zu gewähren in die Grundlagen des Zeichnens, und ohne jenes Gefühl der Selbstständigkeit erzielt zu haben, das man in der Sprache erreicht, wenn man in den Ele- menten der Grammatik sicher ist, das man im Schreiben erlernt, wenn man im Führen der Einzellinien und Buchstaben Sicherheit gewonnen hat, das man auch im Zeichnen nur dann erreichen kann, wenn man in den Elementen des Zeichnens vollständig sicher ist. Das Erlernen dieser Ele- mente ist etwas trocken, allerdings nicht so arg, als es sich zärtlich be- kümmerte Aesthetiker einbilden, aber es ist unerlässlich und verbildet den Geschmack nicht. In keiner Schule aber tritt das Verwechseln des Aesthetischen mit A dem Didactischen so stark hervor, als in Gymnasien. ln der Regel lässt man dort den Zeichenunterricht als ordentlichen Lehrgegenstand gar nicht gelten; ein Zeichenlehrer, selbst wenn er zugelassen wird, nimmt den andern Lehrern gegenüber eine untergeordnete Stellung ein. Wird er schon zugelassen, so soll er dort auch auf dem Cothurn würdig einher- schreiten, und durch das Zeichnen nach antiken Büsten, lithographirten Götter- und Heldengestalten den Unterricht der Geschichte und der Lec- ture der griechischen und lateinischen Classiker unterstützen. So ist dann der Zeichenunterricht doch zu irgend etwas nütze, wenn er schon sein muss. Dieser Zeichenunterricht im Gymnasium ist ein Gegenstück zum Zeichenunterricht der Damen. Zeichnen lernt weder das hochgeborne Fräulein noch der gelehrte Gymnasiast; aber es schadet nicht, dass dasjenige, was das Ziel des Unterrichtes sein soll, weder gelehrt noch gelernt wird, das ist ganz irrelevant. Werden doch die zarten Saiten des weiblichen Ge- müthes ästhetisch sanfter gespannt, und die antiken oder sonstigen Ideal- gestalten der Gymnasialschüler fester dem Gedächtnisse eingeprägt. (Schluss folgt.) Chomiach-tochnisehe Versuchs-Anstalt für Keramik, Glas und EmaiL In Gemässheit der Q5. 7 der Statuten der Kunstgewerbeschule und ä. 8 des Lehrplanes (Q. 10 des revidirten Lehrplanes) hat der Aufsichts- rath der Kunstgeiverbesthule sein Augenmerk unablässig auf die Ermög- lichung eines umfassenden praktischen Unterrichts in den für die öster- reichische Industrie so hochwichtigen Künsten des Glas-, Email- und Porcellanmalens gerichtet. Die neue Erfindung des Herrn Franz Kosch, Emailfarben in einer Weise darzustellen, dass mit denselben wie mit Oel- farben gemalt werden kann, gab diesen Bestrebungen einen neuen Impuls und bestimmte umsomehr das Curatorium (mit ausdrücklicher Genehmi-