mit seinem gut erhaltenen Gegenstück, dem nPortrait eines bärtigen Mannesu, kann man an diesem Bilde recht deutlich erkennen, welches Unheil und welche Verstümnxlung das gewöhnliche Restauriren zu stiften vermag. t Es wird ihnen vielleicht ein Lächeln ahnöthigen, aber an sich erscheint mir die Forderung gar nicht so ungereimt, wenn man von Staatswegen nicht jedem ersten Besten das Restauriren von Kunstwerken gestatten würde. Und wenn ich nun im Ernste auch nicht allen Segen von kaiserlich oder königlich privilegirten Restauratoren erwarte, "so erwarte ich ihn doch von Massnahmen, die getroHen werden könnten, wenn die Knnstbehördeti die Sache in Erwägung ziehen und energisch angreifen. Es müsste nicht nur für die Ausbildung wisseni schaftlich und technisch geschulter Restauratoren gesorgt werden, sondern es müsste auch eine Instanz gebildet werden, die dieBeFähigung und Ydei-{Einiluss besitzt, die specielle Art und Weise der Herstellung anzuordnen und diese Her- stellung selbst zu leiten und zu überwachen. Nicht das unbedeutendste Fresco, nicht das geringste alte Bild einer Dorfkirche dürfte ohneWissen dieser Instanz restaurirt werden. a . e. - Was aber aus dem Privateigenthume fortwährend durch unverständiges Restauriren zu Grunde gerichtet wird, ist allerdings ein nicht unbedeutender Theil des gesammten Kunstbesitzes, aber auch damit würde es besser werden in einem Lande, in dem der Staat selbst nach dieser Richtung ein wirkliches Interesse für Kunstdenkmale zeigt. Besser als anderwärts "ist es in Frankreich, dort existirt aber auch schon ein Gesetz, welches Bauwerkeaus dema-Privatbe- sitze zu_ expropriiren erlaubt, wenn diese Bauwerke von einer bestimmten iComl- mission als historische Monumente erklärt werden und wenn dieExpropriatiun zu ihrer Erhaltung nothwendig erscheint. Der übrige Kunstbesitz ist allerdings vogelfrei, aber welche Ueberzeugung von der Bedeutung der alten Kunstwerke muss nicht dort platzgreifen, wo sogar derartige gesetzliche Bestimmungen ihren Zustand schützen! Die Sorge für eine sachgemässe und verständige Herstellung bildet aber natürlich nur einen Theil der- nöthigen Vorkehrungen, die zum Schutze der Kunstwerke zu treffen sind. Die Hauptsache ist, "zu verhüten, dass eine Her- stellung überhaupt nüthig wird. ln dieser Hinsicht lässt die Einrichtung der Museen und Sammlungen in Deutschland und Oesterreich beinahe Alles zu wünschen übrig. ln den meisten Fällen sind es Locale, die gar nicht einmal heizbar sind. Der Schaden, der hierdurch den Bildern zugefügt wird, ist ein enormer. Vorerst sind es die ungleichen Temperaturen, dann aber auch ganz besonders die feuchten Niederschläge, die hier zerstörend wirken; Die Ausdehnung, die der Träger der Malerei, das Holz, die Leinwand oder das Kupfer bei Temperaturdillerenzen erfährt, ist eine ganz verschiedene von der Ausdehnung der Oelfarbe, hiedurch lockert sich der Zusammenhang zwischen Farbe und Unterlage. Zur Temperaturdifferenz kommt in ungeheizten Räumen noch ein Umstand hinzu. im Beginn des Frühlings, wenn die warme Luft ein- strömt, sind die Wände und die Bilder kälter als die umgebende Luft, sie con- dcnsiren die -Wassertheile aus dieser oder laufen, wie man sagt, an. Die Feuchtigkeit, die so niedergeschlagen wird, trübt nicht nur den Firniss, sondern bewirkt besonders ein Quellen und Biegen des Holzes, was in noch höherem Grade als die Temperaturänderung den Zusammenhang zwischen Farbdecke und Holz lockert, namentlich Bilder, die auf Holz und Kreidegrund gemalt sind, bei denen das Haften der Farbe heute ohnehin kein" sehr festes mehr ist, wie z. B. die meisten Bilder der flandrischen Schule des 15, Jahrhunderts gehen in erschreckender Weise zu Grunde. Eine nicht heizbare Galerie ist inunsern Breiten eine wahre Mördergrube für die -BildBt'.' Begibt man sich, wenn es