Vierte Sitzung, den 4. September. Die Sitzung wird um x01], Uhr eröEnet. Den ersten Gegenstand der Verhandlungen bildet der von Professor Springer ausgegangene Vorschlag zur Begründung der Gesell- schaft wAlbertinan. (Das vom Antragsteller entworfene vorläufige Pro- gramm derselben ist bereits in Nr. 98 der vMittheilungenu Seite 502 abgedruckt.) Geheimerath Schöne: Ich mache darauf aufmerksam, dass, wenn den Sammlungen und denjenigen Privaten, welche bereits im Besitze von Braun'- schen Photographien sind, der Beitritt zu der Gesellschaft ermöglicht werden soll, zugleich eine Bedingung in die Statuten der Gesellschaft aufgenommen werden muss, welche es ermöglicht, dass man nicht bei den Jahreslieferungen Dinge bekommt, die man schon besitzt. Sollte Prof. Springer ersucht werden, die Sache weiter in die Hand zu nehmen, so wäre er wohl darauf aufmerksam zu machen, eine Erledigung dieser Schwierigkeit zu suchen, denn ohne auf das zahlreiche Publicum der Sammlungen und der Sammler rechnen zu können, würde die Gesellschaft keine Aussicht auf ein gesichertes Bestehen haben. Prof. Woltmann: Bei den eben erhobenen Bedenken scheint doch über- sehen zu sein, dass Q. 2 des Prngrammes ausdrücklich solche Aufnahmen ver- heisst, die dem Vorrathe der Reproductionen neue Erweiterungen hinzufügen. Geheimerath Schöne: Dem steht jedoch, was gleichfalls nicht übersehen werden darf, 5. t des Programmes gegenüber, welcher den Mitgliedern der "Albertinan die Zuführung eines planmässig geordneten Apparates verheisst. In einem solchen dürften denn doch sehr viele Dinge, welche grössere Samm- lungen und welche Private längst in ihren Mappen bergen, nicht wohl zu um- gehen sein; und diejenigen, die sich noch keine derartige Sammlung angelegt haben, werden auch sehr gern das Beste von den bereits früher erschienenen Reproductionen in methodischer Auswahl dargeboten sehen. Hofrath v. Eitelberger; Mir scheint das Bedenken, das Herr Geheime- rath Schöne geäussert hat, vollkommen berechtigt, und ich würde auch bitten, das Interesse der bestehenden Sammlungen durch einen Beschluss in der ange- deuteten Richtung zu wahren. Dr. Bruno Meyer. Es scheint mir unverkennbar, dass die angeregte Schwierigkeit für die grossen Sammlungen und fiir die neue Gesellschaft vom höchsten Interesse ist, für die letztere meiner Ansicht nach beinahe von vitalem , und ich glaube, wir müssen Hrn. Gebeimerath Schöne dankbar dafiir sein, dass er uns gleich beim Beginne der Berathung auf einen Punkt aufmerksam ge- macht hat, der - wenn auch nur auf dem Wege eines Missverständnisses, jedenfalls aber eines sehr leichten und verzeihlichen -- Viele der neuen Unter- nehmung fern halten könnte. Die Vorsicht allein schon erheischt, dass wir dieses scheinbare l-Iinderniss beseitigen. Der Antrag Schöne, dass in das definitive Statut der Gesellschaft v-Albertinau eine Bestimmung aufgenommen werde, welche die Mitglieder davor bewahrt, dass sie durch die Publicationen der Gesellschaft Doubletten von bereits in ihrem Besitze befindlichen Reproductionen bekommen, wird angenommen. Hofrath v. Eitelberger: Nach 5. 6 des Programmes liegt es dem ersten kunstwissenschaftlichen Congresse ob, den mit der Leitung der Geschäfte zu betrauenden Ausschuss zu wählen. Ich möchte bitten, hiervon abzusehen, und ich würde mir erlauben vorzuschlagen, vder Congress möge bestimmen, dass